Kündigungsfrist Arbeitnehmer

Hallo,

wollte einmal wissen was Ihr davon haltet:

Mir ist bewusst, daß dies keine Rechtsberatung ist. Wollte nur einmal wissen, wie Ihr das versteht. Für genauere Infos würde ich anderweilig erfragen

Also folgendes BSP:

Angestellter einer Bank möchte sich beruflich
verändern. Kündigungsfrist ist tariflich 6 Wochen zum
Quartalsende.

Jetzt ist ein passus im Arbeitsvertrag, daß sich die
Kündigungsfrist analog der des AG gem. ges. Bestimmungen verlängert.

Erste Frage ist so etwas korrekt ?

Zweite Frage: Beziehen sich die Verlängerungen auf meine tarifliche
Kündigungsfrist oder gesetzliche ?

Also konkretes Beispiel. Angestellt ab 01.10.2005 und
2005 auch 25 Jahre alt. Sprich Verlängerung um 1 Monat zum Monatsende
(oder 15 ?). Also würde man heute 07.08. kündigen, wäre diese
Kündigung zum 15.10 wirksam (oder wann ?) ?

Oder Verlängerung auf die tarifliche Frist. Im Konkreten Fall erst
Kündigung zum 01.01. möglich ?

  1. und Letzte Frage: Kündigung zum 30.09.2010, wäre hier schon eine
    Verlängerung der Kündigungsfrist um 2 Monate zu beachten oder erst
    bei Kündigungen danach ?

Vielen Dank für Eure Infos !!!

Hallo

Anhand der gemachten Angaben sieht es so aus:

Die tarifliche Kündigungsfrist (6 Wochen zum Quartal) ist mindestens einzuhalten, solange sich aufgrund der Betriebszugehörigkeit keine längere Frist (für den AG und dadurch auch für den AN) ergibt. Voraussetzung dafür, daß auch die verlängerte Frist für den AN gilt, ist, daß der Tarifvertrag ausdrücklich einzelvertraglich anderslautende Vereinbarungen zuungunsten des AN zulässt.

Zur Zeit kann also noch ordentlich zum 30.09. gekündigt werden. Ab dem 20. August könnte das AV dann erst wieder zum 31.12. beendet werden.

Gruß,
LeoLo