Hallo,
wollte einmal wissen was Ihr davon haltet:
Mir ist bewusst, daß dies keine Rechtsberatung ist. Wollte nur einmal wissen, wie Ihr das versteht. Für genauere Infos würde ich anderweilig erfragen
Also folgendes BSP:
Angestellter einer Bank möchte sich beruflich
verändern. Kündigungsfrist ist tariflich 6 Wochen zum
Quartalsende.
Jetzt ist ein passus im Arbeitsvertrag, daß sich die
Kündigungsfrist analog der des AG gem. ges. Bestimmungen verlängert.
Erste Frage ist so etwas korrekt ?
Zweite Frage: Beziehen sich die Verlängerungen auf meine tarifliche
Kündigungsfrist oder gesetzliche ?
Also konkretes Beispiel. Angestellt ab 01.10.2005 und
2005 auch 25 Jahre alt. Sprich Verlängerung um 1 Monat zum Monatsende
(oder 15 ?). Also würde man heute 07.08. kündigen, wäre diese
Kündigung zum 15.10 wirksam (oder wann ?) ?
Oder Verlängerung auf die tarifliche Frist. Im Konkreten Fall erst
Kündigung zum 01.01. möglich ?
- und Letzte Frage: Kündigung zum 30.09.2010, wäre hier schon eine
Verlängerung der Kündigungsfrist um 2 Monate zu beachten oder erst
bei Kündigungen danach ?
Vielen Dank für Eure Infos !!!