Hallo liebe Experten,
Person A möchte den Arbeitgeber wechseln.
Aktueller Arbeitgeber = unbefristeter Arbeitsvertrag seit einem Jahr und 4 Monaten.
Im Arbeitsvertrag steht Kündigung innerhalb von 4 Wochen zum 15. oder Ende des Monats abweichend Tarifvertrag, der aber in diesem Fall nicht gilt.
Sehe ich das ganze Richtig das am z.b. 14.10. spätestens gekündigt werden muss damit man am 15.11. den neuen Arbeitsplatz beziehen kann?
Oder kann man dann erst am 16.11. anfangen?
Vielen Dank im Voraus für eure Antworten.
MfG
Baum86
Hallo
Sehe ich das ganze Richtig das am z.b. 14.10. spätestens
gekündigt werden muss
Nein. Man muß in diesem Falle dafür sorgen, daß die Kü dem AG 4 Wochen vor dem 15. zugeht. Wenn man zum 15.11. kündigen will, wäre der letztmögliche Tag des Zugangs theoretisch der 18.10.09. Da das in diesem Jahr ein Sonntag ist, geht das nur in Betrieben, in denen Sonntags ein Zugang sichergestellt sein kann. Ansonsten muß die Kü dem AG vorher (also Samstag, Freitag…) zugehen.
damit man am 15.11. den neuen
Arbeitsplatz beziehen kann?
Oder kann man dann erst am 16.11. anfangen?
Der erste Arbeitstag beim neuen AG ist der 16.11.
Gruß,
LeoLo
Danke für die schnelle Antwort.
Ich dachte mir dass spätestens am 14.10. gekündigt werden muss aber stimmt ja die vier Wochen zählen ja als 28 Tage. Alles klar Dankeschön!!!
GlG
Baum86