Hallo,
ich möchte demnächst kündigen und dachte ich hätte 4 Wochen zum Monatsende, wie es meist überall ist.
Ich habe im Vertrag 6 Wochen zum Quartalsende stehen. Dieser Vertrag ist allerdings von anno dazumal und nur der Name und Gehalt ist immer geändert worden.
Ich bin Bürokauffrau und seit vier Jahren in einem Betrieb der dem Elektronikbereich angeschlossen ist. Werde auch nach Tarif bezahlt.
Wie sieht es nun wirklich aus?
Habe schon einiges ergoogelt aber eigentlich keine vernünftige Antwort erhalten.
Weiß jemand was definitives?
Herzlichen Dank
Gesetzlich gilt die 4-Wochen-Frist (§622, Abs. 1 BGB: „Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.“) Aber per Tarifvertrag und auch im Arbeitsvertrag kann etwas Abweichendes vereinbart sein. Deshalb: prüfe, ob auf dein Arbeitsverhältnis ein Tarifvertrag anwendbar ist, in dem andere Kündigungsfristen geregelt sind. Anwendbar ist ein Tarifvertrag auf dein Arbeitsverhältnis dann, wenn der Tarifvertrag in deinem Betrieb gilt (z.B. weil dein Arbeitgeber Mitglied im vertragschließenden Arbeitgeberverband ist) und entweder du Mitglied der vertragschließenden Gewerkschaft bist oder die Anwendbarkeit der Tarifvertrages in deinem Arbeitsvertrag vereinbart ist.
Aber auch die Regelung im Arbeitsvertrag gilt. Allein die Tatsache, dass der Arbeitsvertrag alt ist, spricht nicht gegen seine Anwendbarkeit. Wenn in einer konkreten Situation die Regelungen im anwendbaren Tarifvertrag und im Arbeitsvertrag sich widersprechen, gilt die für dich günstigere Regelung, also die kürzere Kündigungsfrist.
Eine gute Darstellung der Situation findest du bei Wikipedia: http://de.wikipedia.org/wiki/K%C3%BCndigungsfristen_…
Herzlichen Dank für Deine Ausführungen.
So habe ich es mir schon gedacht. Ich werde den Vertrag heute Abend noch einmal ganz genau unter die Lupe nehmen.
Danke