Wer weiss welche Kündigungsfrist, gesetzlich gesehen, man nach 2 1/2 Jahren Betriebszugehörigkeit hat
Hallo Klaus,
nach Betriebszugehörigkeit geht es nicht.
Was steht denn in Deinem Arbeitsvertrag? Der ist nämlich maßgeblich, obwohl gesetzliche Kündigungsfristen existieren.
Schreib doch bitte ein bißchen mehr.
Gruß
Tessa
Hi Klaus,
im Kündigungsschutzgesetz ist die Mindest-Kündigungsfrist festgelegt, die auf jeden Fall einzuhalten ist.
Sie beträgt 4 Wochen zum Monatsende oder zum 15. eines Monats, je nach Kündigungszeitpunkt.
Konkrete Kündigungsfristen findest zu im Manteltarifvertrag, wenn ein solcher existiert und ansonsten auf jeden Fall in deinem Arbeitsvertrag, in dem seit kurzem zwingend die Vereinbarung über Kündigungsfristen vorgeschrieben ist.
Gruß,
Francesco
Die gesetzliche Kündigungsfrist ist im Bürgerlichen Gesetzbuch, §622 (und nicht im Kündigungsschutzgesetz) geregelt. Sie beträgt für die Kündigung durch den Arbeitgeber - wenn das Arbeitsverhältnis 2,5 Jahre bestanden hat - einen Monat zum Ende des Kalendermonats, für die Kündigung durch den Arbeitnehmer unabhängig von der Betriebszugehörigkeit vier Wochen zum Ende oder zum 15. des Kalendermonats. Die gesetzliche Kündigungsfrist gilt jedoch nur, wenn nicht durch Vereinbarung - insb. durch den Arbeitsvertrag oder durch Tarifvertrag - abweichende Regelungen getroffen sind.
Mit freundlichen Grüßen
A. Tillmann