Hallo!
Kann mir jemand folgende Frage beantworten:
Mein Arbeitsvertrag enthält eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum 30.06. bzw. 31.12. eines Jahres.
Ist eine solche Kündigungszeit überhaupt noch zulässig?
Bitte um Eure Antworten.
Danke
tom8171
Hallo!
Kann mir jemand folgende Frage beantworten:
Mein Arbeitsvertrag enthält eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum 30.06. bzw. 31.12. eines Jahres.
Ist eine solche Kündigungszeit überhaupt noch zulässig?
Bitte um Eure Antworten.
Danke
tom8171
Hallo,
Eine 3-Monatige Kündigungsfrist zum Quatalsende ist möglich, meist bei Angestelltenverträgen (so ist es bei uns in der Firma). Arbeiter haben bei uns eine Frist von 2 oder 4 Wochen zum Monatsende. Wird so in den Tarifverträgen zwischen AG und AN ausgehandelt.
Bei Arbeitgeberkündigung: 3 Monate Kündigungsfrist, wenn das Arbeitsverhältnis mindestens 8 Jahre bestanden hat.
§626 BGB/11: Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund.
Beide Parteien können davon Gebrauch machen.
Gründe hierfür sind z.B. unzumutbare Arbeiten die eventuell zu Gesundheitsschäden führen; nervliche Überbelastung durch andere Mitarbeiter …
Kein Grund für eine fristlose K. ist zum Beispiel ein Arbeitgeberwechsel weil man woanders mehr verdient!
Mein Tipp: Versuche mit Deinem AG zu sprechen und einige Dich mit Ihm? Gewerkschaftsmitglied? dann könnte Dir ein Gewerkschaftsseretär weiterhelfen.
Letzter Möglichkeit, nimm den Vertrag und lasse Ihn von einem Mitarbeiter beim Amtsgericht prüfen ob er rechtsgültig ist - dürfte eigentlich nichts kosten.
Ich hoffe ich konnte weiter helfen
Thomas Otte