Kündigungsfrist Arbeitsvertrag

Hallo zusammen,

folgende situation:
ich bin in einem unternehmen seit 01.08.2008 als angestellter beschäftigt (=beschäftigungsdauer unter 5 jahren). in meinem arbeitsvertrag steht zur kündiungsfrist „Es gilt eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Quartalsende“.

Frage: ist diese kündigungszeit von der arbeitnehmer seite aus einzuhalten?

PS.: die firma ist an kein tarifvertrag gebunden.

Hallo,
In § 622 Abs. 1 BGB heißt es „Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.“

Diese Norm ist aber dispositiv, d.h. es kann in einem Arbeitsvertrag eine andere Regelung getroffen werden. Nun ist im vorliegenden Fall nicht ganz klar für wen diese vereinbarte Kündigungsfrist nun gelten soll. Hier würde eine genauere Vertragsauslegung weiter helfen um zu sehen an welcher Stelle in welchem Zusammenhang hier von Kündigung gesprochen wird.

Grundsätzlich entnehme ich aber der Anfrage, dass Ihnen die arbeitnehmerseitige Kündigungsfrist zu lange erscheint. Daher sollten Sie, je nach weiterer vertraglicher Vereinbarungen, darüber nachdenken, diese Frist zu missachten.

Folgende Gefahren sind dabei abzuwägen:

  • Schadensersatzforderungen Ihres Arbeitgebers (kommt u.a. auf die Ersetzbarkeit Ihrer Arbeitskraft im Betrieb an).
  • Auslösen einer Vertragsstrafe (je nach Vereinbarung)
  • Nachteile bei der Ausstellung eines Arbeitszeugnisses
  • Anschließende Beschäftigung in einem Konkurrenzunternehmen (Konkurrenzverbot! mit der Folge einer Unterlassungsverfügung)

Wenn es aber mal schneller gehen soll, ist jedoch immer eine Einigung mit dem Arbeitgeber zu empfehlen (Aufhebungsvertrag).

Viele Grüße

wenn es beide unterschrieben haben, gilt es für beide Parteien.

In dem Fall gilt Vertrag vor Gesetz, da Du ja besser gestellt wirst, fall du gekündigt wirst.

Wenn Du selbst wechseln willst, kannst du nur auf Einsicht hoffen. Oder die haben noch ne alte Frist im Dokument gespeichert und haben es nicht gemerkt?
Ich habe mal so gekündigt wie ich es brauchte-also 1 Monat zum 01. oder 15. und ließ mir die Entgegennahme gleich bestätigen.
Da die GL grad wechselte, waren beide Seiten zufrieden.
Mit dem neuen AG hatte ich ausgemacht, dass ich so lange auf 400,00 eur Basis arbeiten würde, falls es nicht klappt, um den neuen Job auf jeden Fall zu bekommen.

Gruß

Hallo, wenden Sie sich bitte mit dieser Fragestellung an einen Experten für Arbeitsrecht und nicht für die gesetzliche Unfallversicherung.
Danke

Hallo Franzbull!
Ich hoffe, ich kann Dir weiterhelfen.
Hab mal was aus dem Netz gezogen:
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

  • Auszug zum Thema Kündigungsfristen -
    § 622 [Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen]
    (1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
    (2) Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die Kündigungsfrist, wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb oder Unternehmen
  1. zwei Jahre bestanden hat, einen Monat zum Ende eines Kalendermonats
    (6) Für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer darf keine längere Frist vereinbart werden als für die Kündigung durch den Arbeitgeber.

Wenn man (2) liest, und dann (6), dann denkt man, dass die Kündigungsfrist in deinem Vertrag zu lang ist. aber ich hab dann noch was anderes gefunden, schau mal hier:

http://www.arbeitsrecht-ratgeber.de/arbeitsrecht/kue…

Da ist folgender Absatz interessant:
Die einzelvertragliche Vereinbarung von längeren Kündigungsfristen als das Gesetz vorsieht, ist grundsätzlich jederzeit zulässig, wenn sie sowohl für den Arbeitnehmer als auch den Arbeitgeber gleich gelten. Sie dürfen allerdings nicht so lange sein, dass sie den Arbeitnehmer letztendlich an den Betrieb „fesseln“ und ihn in seiner Kündigungsentscheidung über Gebühr binden (z.B. bei Kündigungsfristen von einem Jahr bei einem Bankkaufmann). Entscheidend sind hierbei jeweils die Umstände des Einzelfalles.

Sieht also so aus, als ob alles in Deinem Vertrag Rechtens ist…
Vielleicht konnte ich Dir helfen.

Gruß Paula_85

Halloo franzbull,

grundsätzlich gelten einzelvertragliche Vereinbarungen für alle beteiligten Parteien. Ohne jetzt den Inhalt und dieNebenbestimmungen Deines Arbeitsvertrages zu kennen: Ja, Deine Kündigungsfrist gilt drei Monate zum Quartalsende, d. h. Du (als auch Dein Arbeitgeber) kannst am 30.06. zum 30.09. und am 30.09. zum 31.12. kündigen. In der Regel gibt es nochmal ein paar Karenztage, d. h. auch eine Kündigung bis zum 02. oder 03.07. wäre gültig, aber hier bin ich mir nicht ganz so sicher.
Gruß

Andreas

soviel ich weiß ja

Sie haben einen Vertrag unterzeichnet, wo Sie und das Unternehmen einzelne Punkte vereinbahrt haben, die fuer beide Parteien gleichermassen bindend sind. Da ist die Kuendigungsfrist von 3 Monaten sowohl fuer den Unternehmer, als auch fuer den Angestellten bindend.