in meinem Arbeitsvertrag ist eine Kündigungsfrist von zwei Monaten geregelt. Gesetzlich gilt ja eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende.
Natürlich hat in diesem Fall der Arbeitsvertrag Vorrang, aber eine Sache ist mir noch nicht klar. Muss ich auch hier zum 15. oder zum Monatsende kündigen? Oder kann ich, beispielsweise auch zum 23., 25. oder sonst was kündigen? Je nachdem, wann ich eben die Kündigung einreiche, genau zwei Monate.
besser ist die Kündigungsfrist natürlich nur, wenn man seinen Job verliert (aus welchen Gründen auch immer); hier geht es ja darum, dass ich selbst kündigen möchte.
Ich möchte ungerne einen Anwalt bezahlen, nur um dieser Frage nachzugehen. Ich kann ja früh genug kündigen, wenn ich weiß, wie das abläuft.
Es steht dort wirklich nur was von zwei Monaten ohne Konkretisierung. Wenn man diese jedoch zum Monatsende kündigt, sollte man ja auf jeden Fall auf der richtigen Seite sein, oder?
Wenn es keine Präzisierung im Arbeitsvertrag gibt, sollte die Kündigung zum Monatsende wohl kein Problem darstellen. (Im Zweifel würde ich die gesetzliche Regelung nach § 626 BGB zu Rate ziehen)
Sofern man gehen möchte kommt einem das Unternehmen oft auch noch mit der Frist entgegen, vorausgesetzt es ist noch ein entsprechendes Gesprächsklima vorhanden.
danke für die Antwort. Es gibt keinen „wichtigen Grund“ und somit auch keine Möglichkeit der fristlosen Kündigung. Ich plane einfach nur einen Arbeitgeberwechsel und möchte mich frühzeitig informieren, wann ich die Kündigung einreichen muss.