Hallo, eine Frage, einem Bekannten wurde am 28.05.2011 die Kündigung ausgehändigt.
Es stellt sich nun die Frage zu wann die Kündigung gilt, es wird nämlich folgender Satz verwendet:
… hiermit kündigen wir Ihnen das Arbeitsverhältnis fristgemäss zum 30.06.2010 …
Ist die Aussage so zu interpretieren, dass die Kündigung zum 30.06.2011 ausgesprochen wird, sprich die Kündigungsfrist ab dem 30.06.2011 läuft und das Arbeitsverhältnis somit am 31.07.2011 endet (Kündigungsfist 4 Wochen).