Kündigungsfrist Arbeitsvertrag "beidseitig"

Hallo,

ich habe eine Frage zu einem Arbeitsvertrag:

In dem Arbeitsvertrag steht „[…] Es gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen des § 622 BGB beidseitig […]“. Was bedeutet das genau? Heißt es, dass sowohl AN, als auch AG, 4 Wochen Kündigungsfrist haben (§ 622 I) oder heißt dass, dass sich die Fristen sowohl für den AN, als auch für den AG mit zunehmender Beschäftigungsdauer erhöhen (§ 622 II)?

Irgendwie bin ich mir nicht sicher, ob das Wort „beidseitig“ im Arbeitsvertrag auf den Absatz 1 oder den Absatz 2 des §622 bezieht. Könnt ihr mir dort weiterhelfen?

Besten Dank!

Aufeinander aufbauend, nicht alternativ

Hallo,

Hallo,

ich habe eine Frage zu einem Arbeitsvertrag:

In dem Arbeitsvertrag steht "[…] Es gelten die gesetzlichen
Kündigungsfristen des § 622 BGB beidseitig […]
". Was
bedeutet das genau? Heißt es, dass sowohl AN, als auch AG, 4
Wochen Kündigungsfrist haben (§ 622 I)

Ja

oder heißt dass, dass
sich die Fristen sowohl für den AN, als auch für den AG mit
zunehmender Beschäftigungsdauer erhöhen (§ 622 II)?

Ja, aber nicht „oder“, sondern „und“

Irgendwie bin ich mir nicht sicher, ob das Wort „beidseitig“
im Arbeitsvertrag auf den Absatz 1 oder den Absatz 2 des §622
bezieht. Könnt ihr mir dort weiterhelfen?

Auf beide.
Abs. 1 definiert die Mindestkündigungsfrist nach Ablauf der Probezeit. Darauf aufbauend erhöht sich diese Frist für den AG mit zunehmender Betriebszugehörigkeit des AN .
Durch die (zulässige) Klausel gilt diese Erhöhung der Kündigungsfrist auch für den AN.
Das verschafft zB dem AG Planungssicherheit in der Personalplanung.

Besten Dank!

&Tschüß