Hallo,
ich habe eine Frage zu einem Arbeitsvertrag:
In dem Arbeitsvertrag steht „[…] Es gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen des § 622 BGB beidseitig […]“. Was bedeutet das genau? Heißt es, dass sowohl AN, als auch AG, 4 Wochen Kündigungsfrist haben (§ 622 I) oder heißt dass, dass sich die Fristen sowohl für den AN, als auch für den AG mit zunehmender Beschäftigungsdauer erhöhen (§ 622 II)?
Irgendwie bin ich mir nicht sicher, ob das Wort „beidseitig“ im Arbeitsvertrag auf den Absatz 1 oder den Absatz 2 des §622 bezieht. Könnt ihr mir dort weiterhelfen?
Besten Dank!