Hallo,
ich habe eine Frage bzgl. der Kündigungsfrist. Im Arbeitsvertrag steht:
"Es gllt eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Quartalsende. Verlängerungen der
Kündigungsfristen folgen nach aktueller Gesetzeslage nach 10, 12, 15 und 20 Jahren Dauer des Beschäftigungsverhältnisses. Diese Verlängerungen der Kündigungsfrist
zulasten (hier: des Arbeitgebers) gelten auch bei einer Kündigung durch den Mitarbeiter.
Die Verlängerung ergibt sich ja aus dem 622, aber wie sieht es mit der 3-Monats-Frist. Dies ist nicht explizit gültig für beide Seiten (das Wort beidseitig fehlt). Heißt dies, das für den AN die gesetzlichen Kündigungsfristen gelten?
Danke für Antworten