Kündigungsfrist Arbeitsvertrag beidseitig

Hallo,
ich habe eine Frage bzgl. der Kündigungsfrist. Im Arbeitsvertrag steht:
"Es gllt eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Quartalsende. Verlängerungen der
Kündigungsfristen folgen nach aktueller Gesetzeslage nach 10, 12, 15 und 20 Jahren Dauer des Beschäftigungsverhältnisses. Diese Verlängerungen der Kündigungsfrist
zulasten (hier: des Arbeitgebers) gelten auch bei einer Kündigung durch den Mitarbeiter.
Die Verlängerung ergibt sich ja aus dem 622, aber wie sieht es mit der 3-Monats-Frist. Dies ist nicht explizit gültig für beide Seiten (das Wort beidseitig fehlt). Heißt dies, das für den AN die gesetzlichen Kündigungsfristen gelten?

Danke für Antworten

Hallo,

nein, es gelten dann für beide die 3 Monate, wenn nicht spezifiert ist, dass diese Frist nur für den Arbeitgeber gelten soll.

VG
EK