Kündigungsfrist Aushilfe

Hallo :smile:

Eine Frau arbeitet seit dem 01.06.2011 in einem Supermarkt als Aushilfskraft (325 Basis, 10 Stunden die Woche). Da der Drucker in deren Büro kaputt war, konnte die Chefin ihr keinen zweiten Vertrag ausdrucken, so dass sie nicht nachgucken kann, wie die Kündigungsfrist aussieht. Ein Vertrag lag aber schon ausgedruckt vor, so dass er auch unterschrieben wurde. (Allerdings ohne damals durchgelesen zu haben, wie die Kündigungsfrist ist.)

Der Frau gefällt es aber wirklich überhaupt nicht in dem Laden und sie möchte so schnell wie möglich da raus. Die Arbeitsatmosphäre ist unter aller Kanone und sie ist jeden Tag total fertig mit den Nerven, wenn sie nach Hause kommt.

Die Probezeit beträgt 3 Monate und die Frau hat im Internet nachgelesen, dass man während der Probezeit eine Kündigungsfrist von 2 Wochen hat, stimmt das? Kann die Frau zum 15.07.2011 kündigen? (Stand 18.06.2011)

Grüße

Hallo

Die Frau wird nicht drumherum kommen, den AG nach dem AV bzw die dort vereinbarte Küfrist zu fragen. Vielleicht kann sie sich ja im Zuge dessen mit dem AG auf einen Aufhebungsvertrag einigen und das Arbeitsverhältnis sofort in beiderseitigem Einvernehmen beenden.

Gruß,
LeoLo

Hi,

Ein Aufhebungsvertrag ist eine ganz schlechte Idee da es dann u. U. zu Sperren durch die Agentur für Arbeit kommen kann. ( -> Ehrfahrungswert).

Grüße

Der Herbst

Und?
Hi!

Ein Aufhebungsvertrag ist eine ganz schlechte Idee da es dann
u. U. zu Sperren durch die Agentur für Arbeit kommen kann. (
-> Ehrfahrungswert).

Und das wäre bei einer AN-Kündigung anders?!

Gruß
Guido

der Frau ist es relativ egal, wenn sie vom Arbeitsamt gesperrt wird, weil sie gerade ihr Abitur gemacht hat und im Herbst studieren geht. Der Aushilfsjob sollte nur eine vorrübergehende Geldquelle sein. Arbeitslosengeld würde sie eh nicht bekommen.