A arbeitet bei B. Folgende Kündigungsfristen sind vereinbart worden
6 Monate zu 2. Quartalsterminen.
Jetzt soll A im Zuge eines Betriebsüberganges die Firma wechseln und auch den Arbeitsort.
A möchte den Arbeitsort aber nicht wechseln, da dies auch mit finanziellen Einbussen sowie starken Zeiteinbußen verbunden ist.
B hat A eine Erstattung der Umzugskosten in Aussicht gestellt. Dies kommt für A nicht in Frage, da dies für seine Freundin eine wesentliche Verlängerung des Arbeitsweges zu Folge hätte.
Kann man in diesem Fall den Vetrag vorzeitig lösen? Aus meiner Sicht ist A benachteiligt, da dieser nicht an einen anderen Arbeitsort wechseln möchte aber durch diese langen Kündigungsfristen benachteiligt wird.
also ich würde die Frage mal im Recht-Brett stellen. Aber ich würde mit meinem logischen Verstand sagen, dass es wie folgt aussehen würde:
A hat von B im Zuge des Beschäftigungsverhältnisses, das wohl im Vertrag nicht nur auf diesen einen Ort beschränkt wurde, den Auftrag bekommen, in der gleichen Firma aber an einem anderen Ort weiterzuarbeiten. Wenn ich das so richtig sehe, ist es ein Vorgang, der durchaus rechtens ist, siehe Bäcker bzw. deren Verkäufer.
Zurück zum Thema: Wenn A dies nun aber nicht will, könnte A die Arbeit verweigern, was meiner Meinung nach ein sofortiger Kündigungsgrund, maximal einer mit Abmahnung ist. Nun weiß ich nicht, um was für eine Firma es sich handelt, es könnte in diesem Falle zu Schadenersatzansprüchen seitens B gegenüber A kommen. Im Prinzip würde ich es nicht als Beförderung ansehen, wenn das Geld weniger ist und ein Umzug nötig ist. Daher gehe ich davon aus, dass auch das Aufgabengebiet ein anderes sein würde. Hierzu würde ich sagen, ist vertraglich nichts geregelt und damit handelt es sich hier um ein Weiterbeschäftigungsangebot seitens B. Wenn A annimmt, ist alles in Butter für beide. Wenn nicht, ist B leider gezwungen, A auf die Straße zu setzen. Harz 4 ist nicht viel, bedenke dies.
Aber ob ich das jetzt alles so richtig interpretiere, ist nicht ganz sicher. Wie gesagt, im Prinzip wäre es, falls der bisherige Arbeitsplatz wegfällt, ein Kündigungsgrund, der keiner Kündigungsfrist bedarf, weil die Beschäftigungsgrundlage entfallen ist (damit auch die Vertragsgrundlage).
Die Aufgabe ist die gleiche. Die Firma hat mehrere Einzelfirmen. A soll einen neuen Vertrag bekommen. Daher ja auch der Betriebsübergang.
In dem Arbeitsvertrg von A steht der gewöhnliche Beschftigungsort.
Die Tätigkeit die A ausübt ist sehr gefragt. Das Problem was A hat ist die lange Kündigungsfrist. Es geht ja im Kern um die Frage ob man die Möglichkeit hat, vorzeitig aus dem Vertrag auszuscheiden ! Im Gesetz steht, das der Arbeitnehmer nicht benachteiligt werden darf. Aus meiner Sicht ist das A aber, da er nicht damit einverstanden ist den Arbeitsort zu wechseln, das dies finanzielle Einbußen bedeuten würde.
Die Jobsuche wird ihm erschwert, da er an die langen Kündigungsfristen gebunden ist. Würde der Arbeitsort durch B nicht geändert werden, gebe es dieses Problem nicht.
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Die Firma hat mehrere
Einzelfirmen. A soll einen neuen Vertrag bekommen. Daher ja
auch der Betriebsübergang.
Nö, bei Betriebsübergang, wäre gar kein neuer Vertrag nötig, da der neue AG in die Rechte u. Pflichten des alten Vertrages eintritt. Wenn der AN dem Betriebsübergang widerspricht, dann würde dieser sozusagen noch beim alten AG „hängen bleiben“, der ihn dann (änderungs-)kündigen oder woanders einsetzen müsste (je nach vertraglicher Möglichkeit).
In dem Arbeitsvertrg von A steht der gewöhnliche
Beschftigungsort.
Aha, das sagt uns jetzt aber nichts. Steht da auch was zum Einsatz an anderen Orten drin? Allein die Tatsache, dass da ein Arbeitsort steht, heißt ja noch nicht auch, dass der AN nicht versetzt werden kann.
Die Tätigkeit die A ausübt ist sehr gefragt. Das Problem was A
hat ist die lange Kündigungsfrist. Es geht ja im Kern um die
Frage ob man die Möglichkeit hat, vorzeitig aus dem Vertrag
auszuscheiden !
Nö, hat man nicht.
Im Gesetz steht, das der Arbeitnehmer nicht
benachteiligt werden darf. Aus meiner Sicht ist das A aber, da
er nicht damit einverstanden ist den Arbeitsort zu wechseln,
das dies finanzielle Einbußen bedeuten würde.
Ja hat der AN dem Betriebsübergang denn widersprochen? Neuen Vertrag hat er ja scheinbar noch nicht unterzeichnet.
Die Jobsuche wird ihm erschwert, da er an die langen
Kündigungsfristen gebunden ist. Würde der Arbeitsort durch B
nicht geändert werden, gebe es dieses Problem nicht.
Das versteh ich nicht. Bewerbungen kann man schreiben, wenn man daheim ist und wenn man gekündigt hat oder gekündigt wurde, steht einem auch Freistellung zur Stellensuche zu (BGB § 629).
meiner Meinung nach müsste der AG doch eine Änderungskündigung schicken und ihn, wenn der AN nicht einwilligt, bis zum Ende der Kündigungsfrist zu den alten Konditionen beschäftigen.
Wenn das beiden nicht gefällt, wäre ein Aufhebungsvertrag denkbar.
Trotzdem, auch ich bin keine Fachfrau, frage mal im Rechtsbrett.