Kündigungsfrist AVR Wü

Hallo liebe Leute.
Ich glaube, ich stecke in der Scheiße. Ich bin nun längere Zeit berufsbedingt krankgeschrieben. Ich habe mich nun zu einer beruflichen Neuorientierung entschieden und beginne zum 1.9.2013 eine Ausbildung zur med. Fachangestellten.
Kurz zur jetzigen Arbeitssituaton: seit 08.2011 unbefristet eingestellt als Heilerziehungspflgerin in der Bruderhaus Diakonie.
Problem ist folgendes:
Ich bin ja bis Ausbildungsbeginn im Krankenstand und sollte meinem noch-Arbeitgeber irgendwie mitteilen, dass ich nicht mehr kommen würde. Laut meinem Arbeitsvertrag gelten die Richtlinien für eine ordentliche Kündigung:
6 Wochen zum Schluss eines Kalendervierteljahres. Ich glaube, das ich habe ich nun verpasst. Das heißt, ich müsste außerordentliche kündigen. Da ich aber auf das Krankengeld bis zum 31.08. angewiesen bin, kann ich doch nicht im Schrieb den 31.08.2013 angeben, weil ich gerade lustig bin, die Frist nicht einzuhalten. Bleibt mir dann nichts anderes übrig, als 2 Tage vorher fristlos zu kündigen?! Mein neuer Arbeitgeber braucht nun aber bereits etliche Unterlagen von mir… Lohnsteuerkarte,aktuelles Arbeitszeugnis etc… Meiner Versicherung muss ich doch auch mitteilen, dass ich zum 1.09. in einem neuen Betrieb tätig bin.
Also im großen und ganzen habe ich eigentlich nur die Sorge, dass mein Arbeitgeber mir einen Strick draus dreht (und das wird er!!) und ich am Ende völlig geldlos dastehe.
Oder habe ich immer noch Anspruch auf Krankengeld bis 31.08., auch wenn ich fristlos kündige?
Ich möchte ehrlich gesagt auch nicht mit meinem jetzigen AG zwecks Auflösungsvertrag verhandeln, weil ich keinen Fuß mehr in diesen Mobbingladen setzen werde. Was soll ich nun tun? Wenn ich meiner KV mitteile, dass ich zum 1.9. woanders anfange, werden die meinen jetzigen Arbeitgeber doch sicher in irgendeiner Form kontaktieren. Und wenn sie das tun, kann ich nicht einfach erst 2 Tage vorher mit einer fristlosen Kündigung antanzen… oder? Die wissen dann ja quasi schon bescheid und kündigen mir im schlimmsten Fall sofort selbst.
Ich denke Mobbing gilt als Sonderkündigungsgrund, oder? Aber zu welchem Zeitpunkt soll ich diese Eigenkündigung denn nun verfassen?
Vielleicht kann mir jemand von euch helfen? Ich wäre sehr sehr dankbar.

Wie wäre es denn mal m. Methode einfach:
d. Gespräch suchen m. dem akt. Arb.geber u. bitten, Sie aus dem Vertrag zu entlassen. Sprich K-frist zum günstigen Termin.
Andernfalsl bleibt nur d. Gang zum FA Arb.recht.

Hallo Ava Adore,
ich mache mich jetzt unbeliebt, aber…
Kündigungsfristen sind beiderseitig gültig - auch der AN muss sich an diese Fristen halten. Man kann sich nicht einseitig das Recht herausnehmen fristlos zu kündigen, nur weil man den Termin verpennt hat.
Aber ich denke JEDER Arbeitgeber ist in einer solchen Situation gesprächsbereit, da Sie ja in Ihrer Erklärung von „Mobbing“ gesprochen haben und offensichtlich auch deshalb wohl arbeitsunfähig sind. Also, vereinbaren Sie einen persönlichen Gesprächstermin mit dem Personalverantwortlichen und erklären Sie Ihre Situation offen und ehrlich. Jeder normale Arbeitgeber wird Ihnen hier keine Steine in den Weg legen, zumal bei einer Einhaltung der Kündigungsfrist nicht mehr mit einer produktiven Arbeit Ihrerseits zu rechnen ist (AU?).
Sollten Sie sich entscheiden, fristlos und ohne Rücksprache zu kündigen - würde ich mir erstmal meinen Arbeitsvertrag ansehen. Oft hat der AG hier eine Vertragsstrafe für solche Fälle fixiert.

mrofranken

Hallo Ava,
nimm dir einen guten Anwalt. Sonst könnte das schwierig werden.

Viele Grüsse
Andreas

Hallo, meine Erfahrung ist, auch in schwierigen Situationen bei der Wahrheit zu bleiben. In diesem Fall bleibt nichts anderes übrig, als zum 31.8.2013 einen Auflösungsvertrag zu schließen. Unter Berücksichtigung des bestehenden Urlaubsanspruchs könnte durchaus eine tragfähige Lösung möglich sein.

Gruss Siegfried

Hallo Ava Adore,
ich fürchte, so einfach geht das nicht. Wenn Du wegen mobbings fristlos kündigen möchtest, trittst Du unter Umständen etwas los, das Du vermutlich nicht möchtest. Mobbing nachzuweisen ist ein langwieriger und zäher Prozess. Einfach den Begriff in den Raum zu stellen, das lässt sich sicher kein Arbeitgeber gefallen.
Ich rate Dir, Kontakt mit dem AG aufzunehmen und über einen Aufhebungsvertrag zu verhandeln. Wenn Du schon so lange krank bist, hat er möglicherweise selbst ein Interesse daran, den Vertrag aufzulösen. Oder verhandele wegen einer verkürzten Kündigungsfrist. Das macht sicher mehr Sinn als die fristlose Kündigung.

Schöne Grüße
phantomin

Hallo, dumme Sache, in der Tat. Eine fristlose Kündigung kannst du meines Erachtens nicht machen. Dafür braucht man einen rechtlich einwandfreien Grund. Mobbing könnte ein Grund sein, aber das muss dann aus der konkreten, akuten Situation heraus sein. Wenn du aber schon länger gar nicht im Dienst bist, kann es nicht akut sein.
Ich denke, es bleibt nur, mit dem alten Arbeitgeber zu sprechen. Wenn das Verhältnis eh nicht gut ist und du durch deine Krankheit gar nicht mehr auf der Lohnliste stehst, müsste er eigentlich entgegenkommend sein.
Evtl. kann der Hinweis, dass du in eine Ausbildung gehst, hilfreich sein. Ist ja was anderes als zur Konkurrenz zu gehen.

Hallo Ava, das ist verzwickt. Ich kann Dir hier nur den Gang zum Anwalt raten oder, falls Du drin bist zur Gewerkschaft.
Beim Bauch sagt mir aber folgendes und das ziemlich deutlich:
Auflösungsvertrag!
lg
Andi

Hallo Ava Adore,
Kündigen sie am 31.08.2013 ihrem alten AG fristlos.Treten am 01.09.2013 in das
neue Arbeitsverhältnis ein.
Vertrösten sie ihren Neuen AG damit das sie ihre Papiere vom Alten AG noch nicht bekommen haben. Alle angaben zu Versicherungen usw. können sie auch mit Kopien der orginale machen.

Hallo, ich kenne mich zwar fachlich nicht hundertprozentig aus, aber ich glaube im Fall einer neuer Ausbildung gibt es Sonderkündigungsmöglichkeiten. Ich würde an deiner Stelle beim Arbeitsamt nachfragen, was du tun musst oder vlt kann dein neuer Arbeitgeber dir helfen.

Gruß

Die gesetzliche Kündigungsfrist für den Arbeitnehmer beträgt 4 Wochen zum 15. oder Monatsende. Für den Arbeitgeber gelten ggf. andere Fristen. Einzelvertraglich kann es sein, dass Kündigungsfristen länger sind, aber es gilt auch das Günstigkeitsprinzip. Das bedeutet, dass man einen Arbeitnehmer nicht schlechter stellen darf, als das Gesetz es vorsieht, nur besser. Ich würde also von dieser KF ausgehen und zum 31.08. kündigen. Dann abwarten, was passiert. Der Betrieb hat bestimmt auch ein Interesse, das Arbeitsverhältnis zu beenden, da Du langzeitkrank bist und es nicht absehbar ist, dass Du wiederkommst. Sie werden froh sein, dass es sich so einfach regelt. Wenn Sie auf Einhaltung der Frist bestehen, dann würde ich es ignorieren. Dann wird der Arbeitgeber fristlos kündigen, wenn die Krankschreibung ausläuft. Dann bringst Du Deine vertraglich geschuldete Arbeitsleistung nicht mehr und das ist ein Kundigundsgrund. Aber dann arbeitest Du ja schon woanders. Das mit den Papieren lässt sich regeln. Die Steuerkarte gibt es eh erst nach der letzten Abrechnung. Da kann man sich z.B.eine Ersatzkarte ausstellen lassen. (Man hat die andere verloren oder Sie ist geklaut worden, sonst bekommt MSN Steuerklasse 6. Wenn dem Arbeitnehmer die Weiterbeschaftigung nicht zuzumuten ist, dann kann man auch fristlos kündigen. Das ist bei Mobbing so, aber es muss auch irgendwie aktenkundig sein. Die KV nimmt keinen Kontakt auf mit dem AG. Sie hat gar keinen Anlass dazu.

Hallo,
erstmal aufgrund der Kündigungsfrist - 6 Wochen zum Kalendervierteljahr- kannst Du das Beschäftigungsverhältnis nur zum 31.03., 30.06., 30.09. und 31.12. ordentlich kündigen. Da Du ja zum 01.09. anfängst ist dies grds. nicht möglich. Eine außerordentlich Kündigung ist nur bei einem wichtigen Grund möglich,wie etwa Nichtzahlung des Arbeitsentgelt,vorsätzliche oder grob fahrlässige Gefährdung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber,Verlangen des Arbeitgebers nach ständigem und erheblichem Überschreiten der Höchstarbeitszeiten oder Straftaten des Arbeitgebers gegen den Arbeitnehmer. Unter Umständen würde da ggfs. auch Mobbing drunter fallen, allerdings müsste da grds. eine Abmahnung/Hinweis deinerseits voraus gegangen sein. Inwiefern das jetzt mit Deiner Krankheit zu tun hat, kann ich nicht beurteilen. Aber so einfach ist es nicht bzgl. Mobbing fristlos zu kündigen. Aber dafür müsste man natürlich die Vorgeschichte kennen.
Der einfachste und beste Weg wäre halt der Auflösungsvertrag zum 31.08. Vielleicht machen Die Dir ja doch kein Strick, ggfs. wenn Du es damit begründest mit der beruflichen Neuorientierung.
Ansonsten bleibt die im Arbeitsvertrag vereinbarte Kündigungsfrist.
Bezüglich Krankenversicherung sehe ich nicht das Problem, sondern eher die Steuer, denn Du kannst nicht bei 2 Arbeitgebern die gleiche Steuerkarte abgeben. Vielleicht würde ich auch mit dem neuen Arbeitgeber offen über die Probleme mit dem anderen AG reden, vielleicht lässt sich auf diesem Wege was regeln.
Viel Erfolg!
Gruß
Alex

Hallo,
Sorry, das ist mir zu kompliziert dargestellt.
Ob Krankengeld weitergezahlt wird, bitte die KV fragen. Dies hat nix mit Arbeitsrecht zu tun, sondern SV Recht.
Künd.frist wie von Ihnen erwähnt, halte ich für event. nicht rechtens.Gibt es Tarifverträge? Wenn nein, gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen.Fristlose Kündigung durchaus möglich, aber sind Konventionalstrafen event. im Arb.vertrag vereinbart?
Also sehr komples und nicht nur Arbeitsrecht.
MFG
Marcjue

Hi,
also ganz so einfach ist das wirklich nicht. Du hast einen Arbeitsvertrag und genau wie der Arbeitgeber kann ein Arbeitnehmer nicht grundlos fristlos kündigen. Hierfür muss ein schwerwiegender Grund vorliegen, genau wie im bei der fristlosen Kündigung durch den Arbeitgeber, die nur bei persönlichen Vergehen oder betriebsbedingt möglich ist.
Mobbing ist eine schwierige Kiste, denn der Nachweis ist nicht leicht zu führen. Und bevor du so etwas als Kündigungsgrund verwenden kannst, muss es vorher entsprechende Gespräche mit Vorgesetzten, Pesonalabteilung oder Betriebsrat gegeben haben, in denen das Problem benannt wurde und Lösungsversuche unternommen wurden.
Daher gehe ich davon aus, dass du nur fristgerecht kündigen kannst. Eine Quartalskündigungsfrist, wie du sie genannt hast, wird immer nur zum Quartal wirksam, also zum 31.1., 31.03., 30.6., 30.9. und 31.12.
Du kannst also nicht zum 31.8. kündigen, das schließt deine Kündigungsfrist aus. Jetzt kommt es darauf an, ob du noch Urlaubsanspruch hast, der diese 4 Wochen ausgleichen kann. also kündigen zum 30.9. und dank Resturlaubsanspruch zum 31.8. aufhören. Das könnte ein Weg sein.

Sonst bleibt dir wirklich nur ein Auflösungsvertrag. Beim Krankengeld ist es so, dass es einmal die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall gibt. Natürlich bekomme ich die nur, wenn ich in einem vertraglichen Verhältnis stehe. Arbeitslosengeldanspruch besteht bei Selbstkündigung und Auflösungsvertrag natürlich in den ersten Wochen auch nicht.

Manche empfehlen, man solle einfach kündigen und nicht mehr kommen, nach dem Motto „Was will denn der Arbeitgeber schon dagegen machen“. Ich habe da schon Bedenken, schließlich brauch man ja ein Zeugnis und andere Unterlagen. Und rein theoretisch kann einen der Arbeitgeber bei einem solchen Vertragsbruch haftbar machen. Aber klar, er muss auch wieder nachweisen, dass ihm durch dein vorzeitiges Ausscheiden wirklich ein Schaden entstanden ist. Je nach Personallage, könnte das natürlich auch sein.
Blöd, dass es mit deinem Arbeitgeber so schwierig läuft. Aber ich bin dennoch fürs offene Gespräch, nach meiner Erfahrung immer noch die beste Lösung. Wer weiß, vielleicht ist dein Ausscheiden für beide Seiten das Beste und genau das wird erkannt. Vielleicht kannst du auch jemanden bitten, als Vermittler einzuspringen.

Gruß Ally