Kündigungsfrist b. vorz. Vertragsverlängerung?

Hallo Leute,

ich möchte einmal folgendes von Euch wissen:

User X hat am 03.09.2003 einen 2-Jahres-Vertrag bei Vodafone abgeschlossen. Diesen hätte er bis spätestens 03.06.2005 kündigen müssen. Hat X aber nicht gemacht. Am 07.06.2005 - also nach Ablauf der Kündigungsfrist - wurde er von einem Call-Center (angeblich von Vodafone) angerufen, und daraufhin hat er seinen Vertrag um weitere 2 Jahre verlängert und dafür erhielt er ein subventioniertes Handy.
Da nach der Laufzeit des Vertrages dieser um 24 Monate verlängert wurde, müsste dies ja eigentlich vom 03.09.2005 bis 03.09.2007 gelten.
Wenn dies so wäre, müsste er ja bis zum 03.06.2007 gekündigt haben.

Meine Fragen nun:

  1. Kann er noch rechtswirksam bis zum 03.09.07 kündigen?

  2. Oder hat der neue Vertrag noch vor Ablauf der alten 24-Monatsfrist - hier: am 07.06.2005 - schon zu laufen begonnen, so dass eine Kündigung gar nicht mehr möglich ist, weil dann ja der 07.03.07 der maßgebliche Termin gewesen wäre?

Auf der Vodafone-Seite steht übrigens: „Sie können Ihren Vertrag am 07.06.2007 verlängern.“

Dann hätte der alte Vertrag ja keine vollen 24 Monate bestanden, oder?

  1. Welche Erfahrungen habt ihr bei mehrfachen Vertragsverlängerungen gemacht?

Auf Eure Antworten freut sich aus dem gallischen Dorf
Euer Asterix

Hallo Leute,

Hi

User X hat am 03.09.2003 einen 2-Jahres-Vertrag bei Vodafone
abgeschlossen. Diesen hätte er bis spätestens 03.06.2005
kündigen müssen. Hat X aber nicht gemacht. Am 07.06.2005 -
also nach Ablauf der Kündigungsfrist - wurde er von einem
Call-Center (angeblich von Vodafone) angerufen, und daraufhin
hat er seinen Vertrag um weitere 2 Jahre verlängert und dafür
erhielt er ein subventioniertes Handy.
Da nach der Laufzeit des Vertrages dieser um 24 Monate
verlängert wurde, müsste dies ja eigentlich vom 03.09.2005 bis
03.09.2007 gelten.

Richtig - Nimmt der Kunde innerhalb der ersten Laufzeit (09/03 - 09/05) ein neues Handy an, verlängert sich der Vertrag ab 09/05 um weitere 24 Monate.

Müsste aber schriftlich gekommen sein, trotz telefonischer Verlängerung

Wenn dies so wäre, müsste er ja bis zum 03.06.2007 gekündigt
haben.

Haben? Nö er könnte!

Meine Fragen nun:

  1. Kann er noch rechtswirksam bis zum 03.09.07 kündigen?

Klar - wir haben aktuell erst den 18.04.2007.

Reich die Kündigung schriftlich jetzt schon ein. Nach dem Absenden ca. 10 Tage später nachhaken ob se ankam - falls nicht, via Einschreiben - damit hast Du die Frist auf jedenfall gewahrt

  1. Oder hat der neue Vertrag noch vor Ablauf der alten
    24-Monatsfrist - hier: am 07.06.2005 - schon zu laufen
    begonnen, so dass eine Kündigung gar nicht mehr möglich ist,
    weil dann ja der 07.03.07 der maßgebliche Termin gewesen wäre?

Nein - siehe Erläuterung oben

Auf der Vodafone-Seite steht übrigens: „Sie können Ihren
Vertrag am 07.06.2007 verlängern.“

Klar - also Kunde kannst Du je nach Anbieter immer 1-8 Monate VOR dem Vertragsende verlängern.

D.h. Du bekommst im Juni dein Handy, der Vertrag geht erst ab September mit der neuen Laufzeit weiter.

Dann hätte der alte Vertrag ja keine vollen 24 Monate
bestanden, oder?

Nö… s.o.

  1. Welche Erfahrungen habt ihr bei mehrfachen
    Vertragsverlängerungen gemacht?

Gute :smile:
3x bisher bei o2, jeweils 4-5 Monate vor Vertragsende

Auf Eure Antworten freut sich aus dem gallischen Dorf
Euer Asterix

Grüße von der Mobilfunkfront

Dat Blue

User X hat am 03.09.2003 einen 2-Jahres-Vertrag bei Vodafone
abgeschlossen. Diesen hätte er bis spätestens 03.06.2005
kündigen müssen. Hat X aber nicht gemacht. Am 07.06.2005 -
also nach Ablauf der Kündigungsfrist - wurde er von einem
Call-Center (angeblich von Vodafone) angerufen, und daraufhin
hat er seinen Vertrag um weitere 2 Jahre verlängert und dafür
erhielt er ein subventioniertes Handy.

Die 24monatige Laufzeit beginnt am Ende der ersten 24 Monate, auch wenn die Verlängerung vor Ablauf der ersten 24 Monate abgeschlossen wurde.

Da nach der Laufzeit des Vertrages dieser um 24 Monate
verlängert wurde, müsste dies ja eigentlich vom 03.09.2005 bis
03.09.2007 gelten.

Richtig.

Wenn dies so wäre, müsste er ja bis zum 03.06.2007 gekündigt
haben.

Sehe ich genau so.

  1. Kann er noch rechtswirksam bis zum 03.09.07 kündigen?

Meines Erachtens: Ja.

  1. Oder hat der neue Vertrag noch vor Ablauf der alten
    24-Monatsfrist - hier: am 07.06.2005 - schon zu laufen
    begonnen, so dass eine Kündigung gar nicht mehr möglich ist,
    weil dann ja der 07.03.07 der maßgebliche Termin gewesen wäre?

Nein, er hat ja am 07.06.2005 keinen neuen Vertrag gemacht, sondern den alten Vertrag verlängert. Die Verlängerung beginnt am Ende der 24 Monate.

Auf der Vodafone-Seite steht übrigens: „Sie können Ihren
Vertrag am 07.06.2007 verlängern.“

Viele Provider ermöglichen bereits 3 Monate vor Ablauf des Vertrags eine Verlängerung.

  1. Welche Erfahrungen habt ihr bei mehrfachen
    Vertragsverlängerungen gemacht?

Ich kann regelmäßig 3 Monate vor Ablauf verlängern.
Die 24 neuen Monate fangen dann mit Ablauf der alten 24 Monate an.
Nach Ablauf der Mindestlaufzeit habe ich monatliches Kündigungsrecht.
(Ist aber ein Sondervertrag innerhalb eines Rahmenvertrages)