Guten Tag,
kann mir jemand helfen und mir sagen, wie das BGB die Kündigungsfristen für ein Bankkonto regelt, das von Seiten der Bank gekündigt wird?
Müssen die Gründe in ihrer Kündigung angeben?
Vielen Dank schon mal
Guten Tag,
kann mir jemand helfen und mir sagen, wie das BGB die Kündigungsfristen für ein Bankkonto regelt, das von Seiten der Bank gekündigt wird?
Müssen die Gründe in ihrer Kündigung angeben?
Vielen Dank schon mal
Hallo,
kann mir jemand helfen und mir sagen, wie das BGB die
Kündigungsfristen für ein Bankkonto regelt, das von Seiten der
Bank gekündigt wird?
das steht nicht im BGB, sondern in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Gruß
Christian
aha, Danke. Meine Freundin war vorhin vollkommen aufgelöst bei mir und fragte mich (als ob ich das so sofort wüsste *augenroll*) ob das rechtens ist. Die haben wohl auch keine Gründe angegeben. Wird denn irgendwo was geregelt, wie Fristen zu sein haben, oder dürfen die Banken einfach so nach einer von ihnen festgelegten Frist kündigen? Wobei ich mir nicht vorstellen kann, dass da nicht was vorgefallen ist…
hallo lola-rennt,
wie gesagt - steht in den agb. lesen und dann mehr wissen. die vermutung, daß da was vorgefallen sein muß, dürfte zu 99,999% korrekt sein - wegen nichts kündigt keine bank ein konto. und im allgemeinen gehen einer kontokündigung auch einige schritte voraus, die eine „harte gangart“ ankündigen.
möglicherweise handelt es sich um eine fristlose kündigung, auch das ist durchaus möglich. i.a. steht das im kündigungsschreiben drin, bei „guten“ banken auch der grund. wenn nicht, dann hilft nachfragen bei der bank; die auskunft wird eigentlich nicht verweigert (wobei nicht davon auszugehen ist, daß eine kontokündigung „aus versehen“ erfolgte; bei sowas sind die finanzer schon penibel).
eine „kündigungsfrist“ richtet sich immer nach dem anlaß: entweder man plant - in absprache mit der bank - eine solche „kündigung“ zu einem bestimmten zeitpunkt (ist dann aber wohl eher eine kontoauflösung!), oder aber es liegen triftige gründe vor (z.b. mehrfaches nichtbedienen eines darlehns), dann wird´s eine fristlose sein. die wird aber immer vorher angekündigt/angedroht.
gruß, boris
Hallo,
soweit ich das aus der Bankpraxis kenne, kann eine bank seinen Kunden das konto ohne angaben von gründen kündigen, sie müssen aber eine Frist von ich glaube 6 wochen einhalten, ganau ist das in den AGBs der jeweiligen bank angegeben.