Hallo!
Es geht um einen auf 5 Jahre befristeten Ausbildungssvertrag eines Arztes. § 620 III BGB verweist auf das TzBfG. Dort jedoch finden sich keine Kündigungsfristen.
Mit welcher Frist kann nach 6 Monaten Vertragslaufzeit gekündigt werden?
Gruß
Murphy
Hi!
Es geht um einen auf 5 Jahre befristeten Ausbildungssvertrag
eines Arztes. § 620 III BGB verweist auf das TzBfG. Dort
jedoch finden sich keine Kündigungsfristen.
Doch - schon!
Schau mal hier rein http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/tzbfg/ in § 15 Abs. 3!
Mit welcher Frist kann nach 6 Monaten Vertragslaufzeit
gekündigt werden?
Wenn nichts im Tarifvertrag oder in seinem Arbeitsvertrag geregelt ist: Gar nicht.
Es bliebe die Möglichkeit, den Versuch des Aufhebungsvertrags in Angriff zu nehmen…
LG
Guido