Hallo, wir haben vor etwas über 10 Jahren einen auf 3 Jahre befr. MV für ein Einfam.-Hs. abgeschlossen. Dieser ist nach 3 Jahren (2003) um wiederum 3 Jahre bis 2006 verlängert worden. Danch ist keine Vereinbarung mehr erfolgt. Ist der MV nun stillschweigend in einen unbefr. MV übergegangen? Was ist die aktuelle K-Frist für uns Mieter. Lt. dem Vertr.-Formular (von Haus u. Grund, Version 11/99) wären es 3 x 3 = 9 Monate. Wegen Hauskauf wollen wir aber früher raus. Kann uns jemand sagen, was die richtige K-Frist ist. Ich habe irgendwo gelesen, daß diese Regelung der alten Verträge unwirksam ist. Stimmt das?
Hi
ja so ist es dein Mietvertrag ist in einen unbefristeten Vertrag über gegangen. Nach dem neuen Mietrecht hast du eine Kündigungsfrist von 3 Monaten nicht mehr und nicht weniger. Der Vermieter hat wenn er dich kündigen will die Kündigungsfrist ein zu halten die deinem tatsächlichen Mietdauer entspricht und das sind mehr als 10 Jahre Mietverhältnis also mehr wie 1 Jahr. Seit dem neuen Mietrecht haben wir ein Asymetrisches Kündigungsrecht was dich als Mieter deutlich bevorteilt bei solchen langen Mietverhältnissen. Es geht von der Annahme aus, dass du wirklich genau weißt was du machst, weil der Staat haben möchte das du ein trockenes Dach über dem Kopf hast.
Gruß Peter
Das ist eine gute Nachricht. Vielen Dank für die schnelle Hilfe und: „Schöne Weihnachten“ !!!
Für Sie gilt als Mieter die gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten; für Ihren Vermieter würden tatsächlich die längeren Fristen gelten, wenn Sie darauf bestehen würden. - Die Welt ist ungerecht; äh - sobald man was besitzt! -
Für Sie gilt als Mieter die gesetzliche Kündigungsfrist von
drei Monaten; für Ihren Vermieter würden tatsächlich die
längeren Fristen gelten, wenn Sie darauf bestehen würden. -
Die Welt ist ungerecht; äh - sobald man was besitzt! -
Hallo firstguardian, und danke für die Bestätigung, daß ich mit 3 Monaten davonkomme. Da wir einen Hauskauf planen, hoffe ich, Dein Kommentar ist kein Plädoyer gegen den Erwerb von Immobilienbesitz - wir freuen uns nämlich wie die Kinder drauf …
Nochmal herzlichen Dank und Dir auch schöne Festtage!
du kannst bis 3.1.201 zum 31.3.11 ordentlich kündigen, die alten fristverlängerungen sind nach ständiger rechtsprechung nicht mehr haltbar.
Hallo, http://www.vnr.de/b2c/finanzen/immobilien/lange-kuen…
viele Grüße
Hallo Mazze,
entschuldige bitte, dass ich mich jetzt erst bei Dir melde. Deine Anfrage hatte jedoch mein Postfach nicht errreicht.
Deine Frage kann ich leider nicht beantworten. Sorry.
Gruß Toffifee