Kündigungsfrist befristeter Vertrag Übernahme

Hallo,
ich habe eine Frage. Ich bin seit 01.08.2012 in einem Unternehmen eingestellt mit einem befristeten Arbeitsvertrag auf 1 Jahr. In meinem Vertrag steht folgendes:

  1. Der Anstellungsvertrag ist auf 1 Jahr befristet und endet am 31.07.2013 ohne dass es einer Kündigung bedarf.
  2. Der Arbeitgeber wird dem Arbeitnehmer jedoch 2 Wochen vorher vom Auslaufen des Arbeitsverhältnis benachrichtigen. Ansonsten führt dieser automatisch zu einem unbefristeten Arbeitsverhältnis.

Gehört habe ich bis jetzt noch nichts, also gehe ich mal davon aus, dass ich weiter im Unternehmen bleiben darf.
Als weiterer Punkt kommt dazu, dass ich in einer GbR angestellt bin, diese nun aber aufgelöst wird (Insolvenz) und die Mitarbeiter werden in die GmbH meines Arbeitgebers übernommen. (meines Wissens nach zu August)

Wie ist denn nun der rechtliche Punkt meines Angestelltenverhältnisses, falls ich bis spätestens morgen nichts von meinem Arbeitgeber höre!?

Was passiert, wenn ich jetzt eine neue Stelle finde, z.B. zum 01.08.
Habe ich dann eine Kündigungsfrist, oder kann ich fristlos in dem Fall einfach dann gehen?

Vielen Dank schon mal für Ihre Antwort.

Das sind zwei einander widersprechende Aussagen im Arbeitsvertrag. Da kann wohl nur ein Fachanwalt für Arbeitsrecht weiter helfen