Hallo,
ich bin Altenpfleger mit einem befristeten Arbeitsvertrag (Tarifvertrag) vom 1.9.2009 bis zum 30.8.2010. Ich habe mir jetzt einen neuen Arbeitgeber gesucht und möchte meinen bestehenden Arbeitsvertrag zum 30.06.2010 kündigen, was auch im Rahmen der 3-monatigen Kündigungsfrist liegt, welche in meinem Tarifvertrag festgeschrieben ist. Vorausgesetzt mein alter Arbeitgeber akzeptiert mein Kündigungsschreiben, auf wieviele Tage Resturlaub habe ich Anspruch, wenn mir vertraglich 26 zustehen und ich im laufenden Jahr noch keinen Urlaub genommen habe?
Ich habe jetzt im März Urlaub für 5 Tage genommen, der wurde auch genehmigt und ich möchte meine Kündigung noch vor dem Urlaub aussprechen. Kann mir der Arbeitgeber diese 5 Tage wieder streichen?
Eine letzte Frage wäre, geb ich in meinem Kündigungsschreiben Urlaubsgeltungsansprich mit an?
Wäre für jede Antwort sehr dankbar
Liebe Grüße
Marcus
Hallo,
ich bin Altenpfleger mit einem befristeten
Arbeitsvertrag
(Tarifvertrag) vom 1.9.2009 bis zum 30.8.2010. Ich
habe mir
jetzt einen neuen Arbeitgeber gesucht und möchte
meinen
bestehenden Arbeitsvertrag zum 30.06.2010 kündigen,
was auch
im Rahmen der 3-monatigen Kündigungsfrist liegt,
welche in
meinem Tarifvertrag festgeschrieben ist. Vorausgesetzt
mein
alter Arbeitgeber akzeptiert mein Kündigungsschreiben,
auf
wieviele Tage Resturlaub habe ich Anspruch, wenn mir
vertraglich 26 zustehen und ich im laufenden Jahr noch
keinen
Urlaub genommen habe?
Ich habe jetzt im März Urlaub für 5 Tage genommen, der
wurde
auch genehmigt und ich möchte meine Kündigung noch vor
dem
Urlaub aussprechen. Kann mir der Arbeitgeber diese 5
Tage
wieder streichen?
Eine letzte Frage wäre, geb ich in meinem
Kündigungsschreiben
Urlaubsgeltungsansprich mit an?
Wäre für jede Antwort sehr dankbar
Liebe Grüße
Marcus
Hallo!
Ehrlich gesagt, habe ich im Moment keine Ahnung, was
das Thema anbelangt.
Arbeitest Du in Österreich, oder in Deutschland?
Gruß
Hallo Markus, leider hast du dir da die Falsche ausgesucht. Müsste mich auch übers Internet schlau machen. Sorry. Kann aber nen Kumpel fragen, der sich da auskennen müsste - dauert aber.
Grüße und viel Erfolg!!!
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo Markus, da muss ich leider passen. Ist überhaupt gargar nicht mein Gebiet. Da müsste ich mich selbst übers Internet schlau machen. Aber ich kann mal einen Kumpel (Buchhalter und Mitarbeiterverwaltung) fragen, wie der das sieht. Sorry!!!
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo Marcus,
sorry, aber ich hatte die ganzen Zeit (fast zwei Monate) keinen funktionierenden PC!
Meine Frage: Hat sich Dein Problem schon erledigt, oder besteht es weiterhin?
Falls es weiterhin besteht, so kann ich Dir erst am Donnerstag eine 100%tige und genaue Antwort zukommen lassen!
Ich habe einen sehr guiten Kontakt zu unseren Betriebsrat und Dein Problem ist eigentlich kein Problem - ich muß mich nur erkundigen WIEVIEL Tage Dir zustehen!
Bitte antworte zeitig, okay?
Gruß Detlef