Kündigungsfrist bei 400,- Euro Job?

Guten Tag, jemand hat einen (zunächst auf einen Monat befristeten) Vertrag über 45 Stunden / Monat unterschrieben. Der Arbeitgeber hat seine Lohnsteuerkarte. Jetzt hat er kurzfristig einen Vollzeit-Job bekomme und möchte den Mini Job kündigen, bestenfalls sofort. Meine Fragen: 1. Bei der geringen Stundenzahl kommt er nicht über die 400 Euro Grenze - wird dann überhaupt eine LStKarte benötigt? 2. Gibt es beim Mini Job Kündigungsfristen oder kann er fristlos kündigen, damit er schnell an ihre LStKarte für den neuen Job kommt? (denn Arbeitgeber möchte diese nicht herausgeben)

Hallo,

was steht über Kündigungsfristen im Arbeitsvertrag des Mini-Jobbers?
Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats (ausgehend von einem Arbeitsverhältnis unter 2 Jahren Dauer und außerhalb einer Probezeit).
Beispiel: Wird heute gekündigt, endet das Arbeitsverhältnis am 31.10.2009.
Wenn der Minijob-Arbeitgeber auf einer Abrechnung mit Lohnsteuerkarte besteht (was steht darüber im Arbeitsvertrag?), kann der Arbeitnehmer nichts dagegen machen.
Sollten sich beide Arbeitsverhältnisse nun überschneiden, würde ich gaaaaaanz schnell eine 2. Lohnsteuerkarte (Steuerklasse 6) bei der Gemeinde holen und diese dem Arbeitgeber des Minijobs zum Austausch übergeben.

Gruß
Silverlady

Hi!

Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen zum 15. oder
zum Ende eines Kalendermonats (ausgehend von einem
Arbeitsverhältnis unter 2 Jahren Dauer und außerhalb einer
Probezeit).

Das ist falsch.
Gesetzlich (ohne Zusatzvereinbarung) gilt die Frist von 4 Wochen zum 15. oder Monatsende bei einer AN-seitigen Kündigung IMMER - auch nach 35 Jahren.

Wenn der Minijob-Arbeitgeber auf einer Abrechnung mit
Lohnsteuerkarte besteht (was steht darüber im
Arbeitsvertrag?), kann der Arbeitnehmer nichts dagegen machen.

Worauf begründet sich diese Aussage?
Wozu hat der Gesetzgeber den § 40a Abs. 2 EStG mit der Möglichkeit der Abwälzung auf den AN geschaffen?

Sollten sich beide Arbeitsverhältnisse nun überschneiden,
würde ich gaaaaaanz schnell eine 2. Lohnsteuerkarte
(Steuerklasse 6) bei der Gemeinde holen und diese dem
Arbeitgeber des Minijobs zum Austausch übergeben.

Was völlig unnötig ist, da dieser eh nach StKl & versteuern muss.

Gruß
Guido

…die Karten austauschen - das ist die Lösung. Die Karte mit der Klasse 6 kommt zum Minijob

Danke