Die Zinsbindungsfrist meines Darlehns endet bald im Januar 2012.
Ich möchte es vollständig ablösen und benötige die Kündigungsfrist.
Im BGB (§489) finde ich zwei Angaben: 1 Monat oder 6 Monate.
Was trifft auf micht zu? Das Darlehn läuft über knapp 10 Jahre und es handelt sich um einen Festzins.
Das kann man aus der Ferne nicht beantworten.
Aber ein Blick in den Darlehensvertrag würde bestimmt helfen!
In meinem letzten Darlehensvertrag war eine Kündigungsfrist von 3 Monaten eingetragen.
Dort steht nur, das Darlehn ist während der Dauer der Zinsbindung unkündbar. Es ist keine Frist angegeben.
Ich nehme an, dann gilt das BGB?
Aber was da steht, verstehe ich nicht.
Hallo,
mit der Zinsbindung verhält es sich so, dass mit Ende dieser auch das Darlehen ohne eine Kündigungsfrist zurückgezahlt werden kann. Sie könnten aber jetzt schon die Bank anschreiben, ihr Vorhaben ankündigen und um schriftliche Zusendung des Restbetrags bitten, den Sie dann im Januar 2012 begleichen müssten. (Ich weise darauf hin, dass dies keine Rechtsberatung darstellt).
Mit freundlichen Grüßen
HYPOFACT