Kündigungsfrist bei Angestelltenverträgen

Was bedeutet der Punkt in einem Arbeitsvertrag: „Das Anstellungsverhältnis kann beiderseits unter Einhaltung einer Frist von sechs Monaten zum Monatsende gekündigt werden.“
„LÄNGERE GESETZLICHE KÜNDIGUNGSFRISTEN GELTEN EBENFALLS BEIDERSEITS.“
Der erste Satz ist ja klar, aber wenn das Beschäftigungsverhältnis über 20Jahre besteht, gilt ja eigentlich eine Kündigungsfrist von sieben Monaten.
Frage:Welche Frist gilt bei Kündigung durch den Arbeitnehmer und welche Frist gilt bei Kündigung durch den Arbeitgeber, bei einer Beschäftigungsdauer von über zwanzig Jahren, wenn o.a. Formulierung im Vertrag steht.

Hallo,
es gilt, was vereinbart ist. Bei über 20 Jahren 7 Monate zum Ende eines Kalendermonats.

Gruß, der Lastkutscher

Hi pollux,
es gilt immer das Günstigskeitsprinzip. Das heißt wenn in der Firma anfängt ist das was im Vertrag drin steht ja günstiger für den AN. Nach den 20 Jahren greift dann das Gesetzt weil es ja günstiger ist. Bzw. wenn es einen Tarifvertrag gibt dann der.
mfg
kundy