eine kurze Frage: Ein Mieter wohnt seit 4 Jahren in einer Wohnung. Nun möchte der Vermieter dem Mieter wegen Anmeldung von Eigenbedarf kündigen. Es ist anzunehmen, dass die Anmeldung des Eigenbedarfs ok ist, also ausreichend begründet.
Die ordentliche Kündigungsfrist für den Vermieter beträgt 3 Monate, da der Mieter noch keine 5 Jahre in der Wohnung wohnt. Verlängert sich die Kündigungsfrist durch die Anmeldung von Eigenbedarf, oder bleibt es bei 3 Monaten?
Die ordentliche Kündigungsfrist für den Vermieter beträgt 3
Monate, da der Mieter noch keine 5 Jahre in der Wohnung wohnt.
Verlängert sich die Kündigungsfrist durch die Anmeldung von
Eigenbedarf, oder bleibt es bei 3 Monaten?
Vermieter kündigt wegen Eigenbedarf einer Familie.
Familie hat innerhalb der Frist (6 Monate waren es da…) keine Wohnung gefunden.
Die Gemeinde hatte sich eingeschaltet.
Die Gemeinde hat kein Wohnraum für die Familie gefunden.
Die Familie wohnte noch 8 Jahre in dem Haus.