Kündigungsfrist bei Anmeldung von Eigenbedarf

Hallo Community,

eine kurze Frage: Ein Mieter wohnt seit 4 Jahren in einer Wohnung. Nun möchte der Vermieter dem Mieter wegen Anmeldung von Eigenbedarf kündigen. Es ist anzunehmen, dass die Anmeldung des Eigenbedarfs ok ist, also ausreichend begründet.

Die ordentliche Kündigungsfrist für den Vermieter beträgt 3 Monate, da der Mieter noch keine 5 Jahre in der Wohnung wohnt. Verlängert sich die Kündigungsfrist durch die Anmeldung von Eigenbedarf, oder bleibt es bei 3 Monaten?

Vielen Dank im Voraus!

Liebe Grüße,
Nico

da würde ich mir erst mal Gedanken darüber machen, ob es wirklich trifftige Gründe für Eigenbedarf gibt.Ggfls. dies nachweisen lassen.

da würde ich mir erst mal Gedanken darüber machen, ob es
wirklich trifftige Gründe für Eigenbedarf gibt.Ggfls. dies
nachweisen lassen.

Wie geschrieben: Es ist anzunehmen, dass der Eigenbedarf ausreichend begründet ist.

Die ordentliche Kündigungsfrist für den Vermieter beträgt 3
Monate, da der Mieter noch keine 5 Jahre in der Wohnung wohnt.
Verlängert sich die Kündigungsfrist durch die Anmeldung von
Eigenbedarf, oder bleibt es bei 3 Monaten?

es bleibt bei der frist nach http://dejure.org/gesetze/BGB/573c.html

Das heißt im vorliegenden Fall bei drei Monaten?

Ein Fall Anfang der 90er.

Vermieter kündigt wegen Eigenbedarf einer Familie.
Familie hat innerhalb der Frist (6 Monate waren es da…) keine Wohnung gefunden.
Die Gemeinde hatte sich eingeschaltet.
Die Gemeinde hat kein Wohnraum für die Familie gefunden.
Die Familie wohnte noch 8 Jahre in dem Haus.

grüße
destiny :smile:

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Hallo,

Ein Fall Anfang der 90er.

Die Gemeinde hat kein Wohnraum für die Familie gefunden.
Die Familie wohnte noch 8 Jahre in dem Haus.

…und sie bezahlte die Hotelkosten für die Familie des Vermieters, die ansonsten auf der Straße gestanden hätte.

Was soll uns das sagen? Zu viel US-Gerichtsserien gesehen?
Gruß
loderunner

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