Hallo,
nehmen wir an eine Person (Arbeitnehmer) A möchte ein Arbeitsverhältnis kündigen. Person A ist nicht länger wie zwei Jahre in diesem Unternehmen beschäftigt gewesen. Würde im Vertrag der Person A eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zum 15. eines Monats stehen, kann dann dennoch mit 4 Wochen zum Ende des Monats gekündigt werden?
Im BGB §622 steht nämlich das es zum 15. oder zum Ende des Monats gekündigt werden kann: http://dejure.org/gesetze/BGB/622.html
Grüße
Hi!
kann dann dennoch mit 4 Wochen zum Ende
des Monats gekündigt werden?
Wenn der Vertrag diese Möglichkeit nicht hergibt, dann nicht!
http://www.arbeitsrecht.de/arbeitsrecht/RechtKompakt…
VG
Guido
Hallo,
und wenn wir annehmen, das weiter im Vertrag zum Beispiel steht, das auch die Kündigung nach gesetzlichen Vorschriften zulässig ist.
Grüße
Walter
Wenn der Vertrag diese Möglichkeit nicht hergibt, dann nicht!
http://www.arbeitsrecht.de/arbeitsrecht/RechtKompakt…
VG
Guido
Hallo,
und wenn wir annehmen, das weiter im Vertrag zum Beispiel
steht, das auch die Kündigung nach gesetzlichen Vorschriften
zulässig ist.
Dann wäre es für Außenstehende interessant, was denn da nun genau im Wortlaut (= Vertragstext) zum Thema Kündigung alles im Vertrag steht.
Das Arbeitsverhältnis kann von beiden Seiten mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Eine Kündigung nach den gesetzlichen Vorschriften ist zulässig.
Dann wäre es für Außenstehende interessant, was denn da nun
genau im Wortlaut (= Vertragstext) zum Thema Kündigung alles
im Vertrag steht.
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Das Arbeitsverhältnis kann von beiden Seiten mit einer Frist
von 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Eine Kündigung
nach den gesetzlichen Vorschriften ist zulässig.
Was ist das denn für ein Wischiwaschi-Text? Ist jetzt nicht gegen dich, du kannst ja nichts dafür. Liest sich, als wenn jemand einen Arbeitsvertrag selbst gestrickt hat ohne arbeitsrechtliche Kenntnisse.
Besondern das ‚‚Eine Kündigung nach den gesetzlichen Vorschriften ist zulässig.‘‘
‚‚ist zulässig‘‘ ROFL. Als ob die gesetzliche Regelung optional wäre … tststs
Als AN würde sich X auf die arbeitsvertragliche Regelung bei Eigenkündigung berufen. Bei Kündigung durch den AG würde X den Vertrag durch einen Anwalt für Arbeitsrecht prüfen lassen.
X = Xolophos