Ich habe am 22.07.2009 ein Bankdarlehen erhalten. Ich möchte dieses Darlehen wegen der günstigeren Zinsen mittels einem Bausparvertrag ablösen. Es gibt ein Gesetz über die Einhaltung einer 3 monatigen Kündigungsfrist bei der Ablösung eines Darlehens. Meine Frage: seit wann gibt es dieses?
Handelt es sich um ein ganz normales Allzweckdarlehen? Dann hast du sehr gute Chancen sogar ohne diese Kündigungsfrist rauszukommen. Viele Sparkassen machen das sogar ohne Vorfälligkeitsentgelte. Einfach mal nachfragen. Auch Vorfälligkeitsentgelte sind oft nicht der Rede wert.