Hallo,
ich habe einen befristeten Arbeitsvertrag der im April ausläuft. Ich möchte jetzt aber vorzeitig kündigen. Im Vertrag steht nix genaues. Wie ist jetzt meine KÜndigungsfrist?
Danke für eure Antworten
Hallo,
eine (vorzeitige) Kündigung ist im Prinzip nur dann möglich, wenn sie durch Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag zugelassen wird. So will es das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG).
Du schreibst, dass in deinem Vertrag „nichts genaues“ drin steht. Was steht denn überhaupt drin? Vielleicht lässt sich ja was mit etwas „ungenauerem“ machen. Vielleicht gilt ja sogar ein Tarifvertrag, der für dich günstig ist.
LG W.
Hallo, ich hab mir jetzt nochmal den Vertrag genauer angeschaut und tatsächlich doch noch was entdeckt.
Hier steht:
Das Arbeitsverhältnis kann von beiden Seiten ordentlich mit gesetzlicher Frist gekündigt werden. Dies gilt unabhängig von der Befristung oder dem Eintritt des Ruhens. Gilt durch den Arbeitgeber eine längere Frist, so verlängert sich die Kündigungsfrist für den Arbeitnehmer entsprechend.
d.h. ja jetzt, dass man dann normalerweise 3 Monate Kündigungsfrist hat oder?
lg
Na siehst Du. Man sollte immer aufmerksam das kleingedruckte lesen. 
Für Arbeiter und Angestellte gelten einheitliche gesetzliche Kündigungsfristen. Die Kündigungsfrist beträgt VIER (4) WOCHEN (28 Kalendertage) zum 15ten des Monats oder zum Ende eines Kalendermonats.
Good luck!
W.