Kündigungsfrist bei befristetem Untermietvertrag?

Hallo,

wer kennt sich aus??

Dringende Frage an Euch wegen Kündigungsfrist bei Pandemie!

Eine Bekannte hat in einer fremden Stadt (Deutschland) als Untermieterin ein Zimmer gemietet ab 1. Mai für vier Monate. Da ihr gesamter Unibetrieb eingestellt wurde, benötigt sie das Zimmer definitiv nicht.

Kann sie jetzt sofort kündigen (also mehr als vier Wochen vor Mietbeginn)? Welche Kündigungsfrist gälte in ihrem Fall (Achtung: die Vermietung ist befristet, aber: die Vermieterin hat KEINE Begründung für die Befristung in den Mietvertrag geschrieben, weshalb der Vertrag als UNZULÄSSIG BEFRISTET angesehen werden könnte und wodurch evt. andere Fristen gelten könnten!)??

Könnte der direkte Hinweis auf die Pandemie stichhaltig sein für eine sofortige jetzige Kündigung mit Termin 30. April (oder 1. Mai)??

Mit Dank für Eure Antworten

Hallo,

was steht dem zum Thema Kündigung im Vertrag?

Gruß,
Steve

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Hallo!

Zimmer möbliert oder nicht ?
Das bedeutet ja 3 Monate Frist (leer) oder nur 14 Tage zum 15. eines Monats Frist (möbliert).
Und wenn nicht im Vertrag ausdrücklich ausgeschlossen, kann man auch vor Einzug(Mietbeginn) schon kündigen, man spart so an der Frist und muss ggf. weniger lange zahlen.
Hier könnte man ja den ganzen April sparen und zahlt „nur“ Mai und Juni-Miete bei 3 Monaten Frist.
Frist läuft ab Zugang beim Vermieter !

Sollte man 2 Wochen Frist nutzen können, dann wird man ja gar nichts zahlen müssen. Aber auch da sollte man rasch kündigen, auch aus Fairness gegenüber der Vermieterin.

MfG
duck313

Danke erstmal für Eure Antworten!

Also, eine Begründung für die Befristung gibt es nicht, womit der Vertrag kein ZULÄSSIG BEFRISTETER wäre.

Betreff Kündigung steht im Vertrag:


§4 Mietdauer Das Untermietverhältnis beginnt am 01.05.2020 und endet am 31.08.2020. M it dem Untermieter/der Untermieterin wird ein weiterer Mietzeitraum vom 01.01.2021 bis 30.04.2021 vereinbart.

Das Untermietverhältnis besteht im längsten Fall so lange, wie der Hauptmietvertrag geschlossen wurde. Das Untermietverhältnis kann gemäß den gesetzlichen Bestimmungen gekündigt werden, sofern s ich aus dem Hauptmietvertrag nicht Gegenteiliges ergibt. Sofern der Vertrag auf bestimmte Zeit geschlossen wurde, kann er vor Ablauf der vereinbarten M ietzeit nicht ordentlich gekündigt werden


So, und nun kommt der Hammer: Einerseits steht die Zustimmung des Vermieters (Eigentümer der Wohnung) zur Untervermietung durch die Hauptmieterin außer Frage, aber: die Hauptmieterin selbst hat vergessen, den Vertrag, den die Untermieterin in Händen hat, zu unterschreiben!!!

Das dürfte wohl alles ändern, oder täusche ich mich?

Ich bitte nochmals um Antworten; Danke!

E.

Du täuscht Dich.
Die fehlende Unterschrift kann ja problemlos nachgetragen werden, wenn der Vertrag von Vermieterseite unstrittig ist. Das wird der Fall sein.
Anders wäre es nur wenn die Mieterin nicht unterzeichnet hätte !

Und ich sehe schon dass die Befristung wirksam sein kann, dafür spricht auch, dass man schon für nächstes Jahr ein ähnlich kurzes Mietverhältnis vereinbart hat. Offenbar hat ja die Mieterin die Befristung gewünscht oder gewählt, anders macht es ja keinen Sinn.

Von Vermieterseite hätte ein Grund genannt werden müssen, aber hier war es m.E. gerade die Mieterseite die diesen eher unüblich kurzen Vertrag wollte.

Außerdem ist für die Anmietung von Wohnraum keine Schriftform erforderlich.

Vertrag einseitig nicht unterschrieben ist belanglos??

DEN Fall kenne ich: Bauvertrag mündlich besprochen, Unternehmer formuliert den schriftlichen Vertrag exakt nach dem Besprechungsergebnis, schickt ihn an den Bauherrn, keine Einsprüche. Ist pünktlich zum Arbeitsbeginn mit Bagger etc. an der Baustelle.

Bauherr schickt ihn nachhause: „Ich habe den Vertrag ja gar nicht unterschrieben.“ Gericht gibt ihm recht.

Also?

Begründung für die Mietdauer: Duales Studium: Vier Monate Stadt X, vier Monate Stadt Y, und das alles im Viermonatswechsel, jahrelang, einfach zermürbend.

Ist es wirklich so, dass die Hauptmieterin KEINEN Grund angeben muss, warum SIE diesen Vertrag nur auf vier Monate schließt?

Aber die Mieterin muss im Vertrag darlegen, warum SIE nur für vier Monate mieten möchte?? Das kann ich nicht glauben.

Also, anders herum gefragt: Was kann sie tun, um aus dem Vertrag herauszukommen??? Geht da gar nichts mit höherer Gewalt o.ä. wegen Pandemie??? Die deutsche Wirtschaft profitiert von einem 156 Milliarden-Nachtragshaushalt – und eine kleine Studentin muss blechen??

Kinners!!

Bitte!!

DU hast aber beide Formulare unterschrieben.
Der Vermieter hat deine Ausfertigung zwar nicht unterschrieben, wenn ihm die von dir unterschriebene Ausfertigung vorliegt, gibt es aber keinen Zweifel.

Zur Wirksamkeit der Befristung:
Ohne diese hast du einen unbefristeten Vertrag, dann kannst du mit gesetzlicher Frist ordentlich kündigen.

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Und statt hier weiter zu jammern und zu klagen solltest Du nun endlich kündigen. Um die Zeit zu nutzen und Monatsmiete zu sparen. Der April kommt schnell !
Über die Gültigkeit , ob Begründung fehlt und deshalb ein unbefristeter Vertrag vorliegt,kann ja später immer noch gestritten werden. dann muss eben ein Richter den Vertrag auslegen.
Aber jetzt kündige mit gesetzlicher Frist (3 Monate).

Dann wirst Du eben 2 Monate (Mai und Juni) zahlen müssen, da kommst du aber nicht herum.

Übrigens, warm sollte man „der armen Studentin“ helfen und der Vermieterin(Hauptmieterin) nicht ? Hat die nicht auch Geldausfall aus Miete der fest eingeplant war ?