Hallo,
wer kennt sich aus??
Dringende Frage an Euch wegen Kündigungsfrist bei Pandemie!
Eine Bekannte hat in einer fremden Stadt (Deutschland) als Untermieterin ein Zimmer gemietet ab 1. Mai für vier Monate. Da ihr gesamter Unibetrieb eingestellt wurde, benötigt sie das Zimmer definitiv nicht.
Kann sie jetzt sofort kündigen (also mehr als vier Wochen vor Mietbeginn)? Welche Kündigungsfrist gälte in ihrem Fall (Achtung: die Vermietung ist befristet, aber: die Vermieterin hat KEINE Begründung für die Befristung in den Mietvertrag geschrieben, weshalb der Vertrag als UNZULÄSSIG BEFRISTET angesehen werden könnte und wodurch evt. andere Fristen gelten könnten!)??
Könnte der direkte Hinweis auf die Pandemie stichhaltig sein für eine sofortige jetzige Kündigung mit Termin 30. April (oder 1. Mai)??
Mit Dank für Eure Antworten