Kündigungsfrist bei Ehegattenarbeitsverhältnis

Hallo liebe Experten,

folgender Fall liegt vor:

Ehegattenarbeitsverhältnis mit 16 Std. wöchentlich seit 01.07.2000.

Im vorgedruckten Arbeitsvertrag steht: Nach der Probezeit können beide Vertragsparteien das Arbeitsverhältnis unter Beachtung einer Frist von 4 Wochen zum Fünfzehnten oder zum Monatsende kündigen.
Gesetzliche Verlängerungen der Kündigungsfrist sind für die Vertragsparteien bindend.
Insbesondere sind die weiteren Kündigungsfristen des § 622 BGB nach 2-jährigem Bestand des Arbeitsverhältnisses zu beachten.

Meine Fragen: Zu welchem frühestmöglichen Termin kann das Arbeitsverhältnis gekündigt werden? Gibt es aufgrund des Ehegattenarbeitsverhältnisses Besonderheiten, die zu berücksichtigen sind?

Besten Dank im Voraus

Ralf

Hallo, Ralf,

es gibt keine Besonderheiten bei der Kündigung eines Ehegatten- Arbeitsverhätltnisses. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und kann mit einer Monatsfrist zum Monatsende gekündigt werden, jetzt also frühestens zum 31.12.

Ingeborg

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Hallo, Ralf,

es gibt keine Besonderheiten bei der Kündigung eines
Ehegatten- Arbeitsverhätltnisses. Die Kündigung muss
schriftlich erfolgen und kann mit einer Monatsfrist zum
Monatsende gekündigt werden, jetzt also frühestens zum 31.12.

Ingeborg

Hallo Ingeborg,

herzlichen Dank für die prompte Antwort!

Lieben Gruß
Ralf