Kündigungsfrist bei Eigenbedarf nach Hauskauf

Angenommen man kauft eine Doppelhaushälfte welche man zum Eigendarf nutzen möchte, diese jedoch seit 1997 bewohnt/vermietet ist. Die Doppelhaushälfte liegt in einem anderen Bundesland ca. 600 km von derzeitigen Wohnort entfernt.
Da die Arbeitsverhältnisse ebenso verlegt werden müssten stellt sich nun die Frage ob die Kündigungsfrist wirklich 12 Monate beträgt, oder ob andere soziale Aspekte die Kündigungsfrist evtl. verkürzen könnten.
Vielen lieben Dank für Antworten.
AlexaK

Hallo alexak,
wenn ich mich recht erinnere, liegt die Kündigungsfrist bei mehr als 8 Jahren Mietdauer bei 9 Monaten. Aber: die Kündigung kann erst ausgesprochen werden, wenn man im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist und das dauert in aller Regel nochmals einige Zeit. Außerdem geht man bei einem vermieteten Haus immer das Risiko ein, dass man den Mieter erst langwierig rausklagen muss, weil der sich gegen die Kündigung wehrt. Wenn es nicht wirklich ein absolut einmaliges Traumobjekt ist, sollte man besser die Finger davon lassen. Das gibt nur Ärger. (Es sei denn, der bisherige Eigentümer kann mit den Mietern einen Aufhebungsvertrag aushandeln - aber das sollte man dann auf jeden Fall in den Notarvertrag aufnehmen, dass das Haus mietfrei übergeben wird.)
florestino

Hallo

wenn ich mich recht erinnere, liegt die Kündigungsfrist bei
mehr als 8 Jahren Mietdauer bei 9 Monaten.

Nur, sofern im damaligen Mietvertrag keine längeren Kündigungsfristen vereinbart sind. In älteren Mietverträgen (vor 2002) findet sich häufig die Klausel „nach mehr als 10 Jahren Mietzeit 12 Monate KüFri“.

Gruß
smalbop