Ich arbeite seit genau 10 Jahren im öffentlichen Dienst in der Verwaltung in Bremen. Ich bin angestellt, also NICHT verbeamtet bei der Stadt Bremen, gemäß dem TVL.
Ende des Jahres wird mein Ehemann sich deutschlandweit bewerben und voraussichtlich fern außerhalb von Bremen relativ schnell eine neue Stelle antreten.
Nun frage ich mich, da ich natürlich mitziehen werde, wie lange meine Kündigungsfrist ist, wenn ich selbst kündige.
Im TVL stand etwas von „zum Quartalsende und dann noch 6 Monate“, was im schlechtesten Fall ein dreiviertel Jahr Trennung und doppelte Haushaltsführung bedeuten würde, was sehr lange ist.
Kennt sich hier jemand mit dieser Thematik aus, und kann mir sagen, ob es irgendwelche Sonderregelungen etc. gibt, damit ich die Kundigungsfrist bei eigener Kündigung verkürzen kann?
Moin,
ich kenne mich zwar in bremen aus, aber nicht mit diesem speziellen Thema.
Viel Glück noch,
Malte Widenka
Kündigungsfristen sind für beide Seiten bindend, so ist das nunmal Du kannst dich selbstverständlich mit deinem Arbeitgeber zu einigen versuchen. Da viele Kommunen bzw. Behörden ja immer noch tendenziell Personal abbauen, wäre man evtl. nicht abgeneigt, dich früher von der Gehaltsliste zu bekommen. Bei mir war das seinerzeit kein Problem.
Ansonsten heißt es nicht „zum Quartalsende und dann noch 6 Monate“, umgekehrt wird ein Schuh draus „6 Monate zum Quartalsende“: Vor dem Quartalsende, zu dem du kündigst, müssen noch mindestens 6 Monate liegen. Okay, das kommt aktuell etwa auf’s gleiche raus, nämlich ein Dreiviertel Jahr, da du es zum Jahresende mit der Frist nicht mehr hinbekommst, das hast du am 30.6. verpasst.
Hallo Paccy,
ich kann Dir dabei leider nicht helfen, außer „schau in Deinem Arbeitsvertrag nach“.
Ich würde Deine Frage einfach mal ins Forum posten, falls nicht schon geschehen. In der Arbeitnehmerkammer (Innenstadt, nahe dem Schüsselkorb, Bürgerstr. 1) bekommst Du außerdem eine kostenlose Rechtsberatung in arbeitsrechtlichen Fragen.
Tut mir leid, dass ich Dir nicht konkreter antworten kann!
Lieben Gruß, Weissekiste
Es tut mir leid. Da bin ich völlig Ahnungslos.
Hallo Paccy
Ich arbeite seit genau 10 Jahren im öffentlichen Dienst in der Verwaltung in Bremen.
…verstehe nicht warum man da weg will - ist doch ne schöne Ecke.
Aber das nur am Rande…
Ich bin angestellt, also NICHT verbeamtet bei der Stadt Bremen, gemäß dem TVL.
Nun frage ich mich, da ich natürlich mitziehen werde, wie lange meine Kündigungsfrist ist, wenn ich selbst kündige. Im TVL stand etwas von „zum Quartalsende und dann noch 6 Monate“, was im schlechtesten Fall ein dreiviertel Jahr Trennung und doppelte Haushaltsführung bedeuten würde, was sehr lange ist.
Kennt sich hier jemand mit dieser Thematik aus, und kann mir sagen, ob es irgendwelche Sonderregelungen etc. gibt, damit ich die Kundigungsfrist bei eigener Kündigung verkürzen kann?
Ich denke Du hast da was falsch verstanden. Als Kommunalbeamter habe ich zwar eigentlich nichts mit dem TV-L zu tun, aber der TVÖD ist ja ähnlich aufgebaut. In §34 TV-L ist die Kündigung geregelt und nur zum Quartalsende möglich (31. März, 30. Juni, 30. September und 31. Dezember). Die Kündigungsfrist bezieht sich auf die Zeit davor. D.h. wenn Du zum 31. Dezember kündigen möchtest, müsstest Du das 5 Monate davor tun. Die Kündigung müsste daher spätestens am 31. Juli bei Deinem Arbeitgeber eingehen. Kündigst Du später, wäre eine Kündigung erst zum 31. März 2013 wieder möglich.
Gesetzlich festgeschriebende Sonderreglungen sind mir nicht bekannt.
Unabhängig von der rechtlichen Lage, könntest Du aber mit Deinem AG sprechen, ihm die Situation erklären und fragen ob er bereit wäre auf die Kündigungsfrist zu verzichten, bzw. eine kürzere Frist zu akzeptieren.
Die Chancen dafür stehen nicht schlecht, da in Zeiten knapper Kassen Personal- und Finanzchefs über jeden froh sind den sie nicht bezahlen müssen. Vielleicht hast Du ja auch schon einen Kollegen der ganz heiß darauf wäre Deine Arbeit zu übernehmen…
Alternativ: Wenn Dein Mann so sicher ist einen neuen Job zu kriegen, warum kündigst Du dann nicht bereits jetzt schon?
Wenn alle Stricke reißen: Sieh es positiv. Die lange Übergangszeit könnte man nutzen um in aller Ruhe den Hausstand in Bremen aufzulösen.
Hoffe das hilft Dir weiter!
Charlie80
Hi,
nach § 34 Abs. 1 TV-L beträgt dioe Kündigungsfrist bei mehr als 10-jähriger Beschäftigungszeit 5 Monate zum Schluß eines Quartals. Dies bedeutet beispielhaft, wenn Du heute kündigst:
Datum heute plus fünf Monate = Mitte Dezember 2012
das darauf folgende Quartalsende: 31.12.2012
Heißt also: Kündigst Du noch diesen Monat, dann wäre der Kündigungstermin regulär der 31.12.2012. Kündigst Du später, dann erst zum nächsten Quartalsende.
Aus Praktikersicht kann ich jedoch sagen, dass Dein Dienstherr wahrscheinlich auch bereit ist, die Kündigung zu einem früheren Zeitpunkt zu akzeptieren. Dazu solltest Du Dich, wenn die Sache für Deinen Mann und Dich abschließend geklärt ist, vertrauensvoll an Deinen Vorgesetzten und/oder die Personalabteilung wenden.
Gruß
Michael
Dazu kann ich leider keine Informationen geben. Gruß
Hallo,
Gem. § 34 TV-L beträgt die Kündigungsfrist bei einer Beschäftigungszeit von min. 10 Jahren, 5 Monate zum Quartalsende. Das bedeutet, wenn Sie z. B. zum 31.12.2012 kündigen möchten muss die Kündigung spätestens am 31.07.2012 bei Ihrem Arbeitgeber vorliegen.
Eine Ausnahmeregelung besteht nicht.
Reden Sie mit Ihrem Arbeitgeber wenn es soweit ist, ich denke man wird dann eine Regelung finden mit der beide Seiten leben können.
Freundliche Grüße
Bukatcho
sorry späte antwort war im urlaub
meist kann man das verhandeln, aber bei uneinigkeit gilt natürlich das was im TV-L bzw. im Vertrag steht. Als Beamtin wäre es ja kein Kündigungsproblem