Kündigungsfrist bei einem Mietvetrag

Hallo,

meine Freundin und ich leben seit 3 Jahren zur Miete in einer gemeinsamen Wohnung. Ihre Eltern haben uns nun das Angebot gemacht, zu ihnen zu ziehen da sie ein sehr großes Haus besitzen. Aus diesem Grund haben wir im Februar bei unserer Vermieterin den Mietvertrag zum 30.04.20 gekündigt und somit auch eine 3 monatige Kündigungsfrist eingehalten. Nun erhielten wir einen Brief von unserer Vermieterin, dass sie den Kündigungszeitpunkt nicht akzeptiert, weil in unserem Mietvertrag eine Kündigungsfrist von einem Jahr festgehalten wurde. Somit würde der Mietvertrag bis zum 31.01.21 laufen.

In einem Forum für Mieter habe ich aber folgendes gefunden:

Individuelle Vereinbarung
Mieter und Vermieter können sich auf eine andere Kündigungsfrist einigen – diese darf den Mieter aber nicht benachteiligen. Sie darf für den Mieter also nur kürzer und nicht länger als drei Monate sein.

Ich weiß zwar nicht ob das wichtig ist, des halb möchte ich es sicherheitshalber noch erwähnen. Meine Freundin hat einen Raum der Wohnung (Büro) gewerblich genutzt.

Wie sieht es jetzt aus – hat unsere Vermieterin recht und wir müssen bis 30.01.21 an sie Miete abführen oder stimmt die Aussage aus dem Forum?

Danke für’s Lesen

Hallo,

das widerspricht sich ja nicht. Solange für beide Seiten eine Kündigungsfrist von einem Jahr gilt, ist das OK. Es darf nur nicht so sein, dass der Vermieter dann eine kürzere Kündigungsfrist hat.

Was steht denn genau im Mietvertrag, bevor man weiter spekuliert?

Gruß,
Steve

ok warst schneller.

die Kündigungsfrist Darf zwar nicht länger sein als im BGB 573c geregelt , aber man kann eine Mindestmietzeit vereinbaren .

@steve_m

Hallo

und danke für die schnelle Antwort.

In unserem Mietvertrag steht der Satz: „Die Kündigungsfrist beträgt ein Jahr“.

Für uns wäre ein länger laufender Mietvertrag insofern von Nachteil, weil wir bei den Eltern meiner Freundin keine Miete mehr zahlen müssen. Abgesehen von den Nebenkosten natürlich.

Deshalb möchten wir so schnell wie möglich ausziehen.

schön, handelt es sich nun um eine Wohnungsmietvertrag oder um einen Gewerblichen?
Ist die Mietzeit jetzt mit eine Frist oder ohne, den einen Satz den du da herausgepickt hast nützt gar nichts um die Frage richtig zu Beantworten.

Du musst schauen, ob du einen gewerblichen Mietvertrag hast oder einen privaten.
Und du musst schauen, ob der Mietvertrag zeitlich begrenzt ist. Z.B. „Vermietung für 3 Jahre“

WENN du einen privaten Mietvertrag hast, der NICHT zeitlich begrenzt ist, dürfte die Verlängerung euer Kündigungsfrist nicht rechtens sein.
Schau mal in diesen Link:

https://www.promietrecht.de/Mieterkuendigung/Kuendigungsfrist/laengere-Kuendigungsfrist/Laengere-Kuendigungsfrist-fuer-Mietvertrag-der-Mietwohnung-E1337.htm

Hallo,

und erstmal danke an alle die geantwortet haben.

Es gibt keine Mindestmietzeit im Vertrag. Im Mietvertrag wird darauf hingewiesen, dass ein Teil der Wohnung gewerblich genutzt wird.

Ich hoffe das hilft erstmal weiter.

Hallo,
es ist aber ein Mietvertrag über eine Wohnung, geschlossen mit einem Mieter als natürlicher Person (und nicht z.B. mit Homeoffice Müller e.K.)?

Dann gelten meiner Meinung nach die Vorschriften über Wohnungsmietverträge, von der dreimonatigen Kündigungsfrist für den Mieter darf dann nicht zu Ungunsten des Mieters abgewichen werden.

Ein wie großer Teil? Ist es eher eine Wohnung mit einem gewerblich nutzbaren Büro oder eine Werkhalle mit Hausmeisterräumen?

Was für ein Mietvertrag wirklich geschlossen ist und mit welchen Klauseln ist uns ja nicht wirklich bekannt. Je nachdem wie dieses Mischmietverhältnis aufgebaut ist zählte das Soziale oder das allgemeinen Mietrecht.

Aus der Eingangsfrage (Hervorhebung durch mich)

Es dürfte schwer werden, einen Mietvertrag über eine Wohnung, in der lediglich ein Raum gewerblich genutzt wird, so zu gestalten, dass daraus ein Gewerbemietvertrag wird.
Ja, dieser eine Raum könnte 80m² groß sein, daran angeschlossen ein 12m² Wohnküchenbad.
Ich hoffe doch, dass so ein extremer Fall uns ungefragt mitgeteilt worden wäre.

Unsicher wäre ich mir lediglich, wenn der Vertrag mit einer Firma als Mieter abgeschlossen worden wäre. Dazu sollte sich jemand äußern, der es weiß.

Ebenfalls möglich wäre es, dass (reine) Gewerberäume angemietet worden wären, die als Wohnung zweckentfremdet wurden.

Hallo

und vielen Dank das uns so viele helfen.

Als wir die Mietwohnung vor dem Einzug besichtigten, hatte meine Freundin die Vermieterin gefragt, ob sie einen Raum beruflich für Büroarbeiten nutzen darf. Die Vermieterin hatte zugestimmt und das wurde auch im Mietvertrag festgehalten. Dieser Raum ist ca. 14 qm groß und wird von meiner Freundin ca. 8 Stunden am Tag (außer Wochenende) beruflich genutzt. Die anderen Räume der Wohnung dienen uns nur zum Wohnen.

So viel zum Stand der Dinge. So oft wie heute habe ich mir den Mietvertrag noch nie angesehen :slightly_smiling_face:

Deine Freundin ist aber selbstständig tätig, und sie hat das Zimmer nicht nur als gewöhnliche Arbeitnehmerin als Arbeitszimmer genutzt, ja? Bleibt immer noch die Frage, ob der Mietvertrag mit euch als Privatpersonen oder mit dem gewerblichen Betrieb deiner Freundin, sofern sie einen hat, abgeschlossen wurde.

Die Frage ist nicht, wie es die Freundin nutzt, sondern wie es im Vertrag angedacht war.

Vermutlich wird es auf das soziale Mietrecht hinauslaufen, aber sicher können wir es nicht beantworten.

und der Andere Raum hat 7 qm? Was soll man denn dir noch alles aus der Nase ziehen wenn du immer nur die Hälfte der Angaben lieferst? Ist auch nciht so schwer den Vertrag, bzw den wichtigen Teil / Teile des Vertrages hier einzustellen und die Persönlichen Daten vorher zu entfernen.