Kündigungsfrist bei einem möblierten Zimmer

Eine Person wohnt in einem Wgzimmer mit unbefristeter Mietdauer und erhält vom Vermieter eine Kündigung mit Berufung auf die Kündigungsfrist von 3 Monaten. Die Person ist froh drüber, weil sie schon lange ausziehen wollte, doch aus Bequemlichkeit nie eine Kündigung schrieb:smile: Doch nun überlegt die Person, ob sie nicht schon früher ausziehen könnte, da sie wie oben beschrieben in einem möblierten Zimmer wohnt? Folgende Angaben könnten vielleicht von Wichtigkeit sein: Es sind 3 Zimmer, die möbliert bewohnt werden. Jeder Bewohner hat seinen eigenen Mietvertrag. Der Vermieter hat in der Wohnung ein 4. Zimmer für seine Sachen, das er immer abgeschlossen hat. Er ist öfters in diesem Zimmer. Gilt da nicht die Regel: zum 15. kündigen + zum Ende des Monats Ausziehen?

Hallo!
Die verkürzte Kündigungsfrist gilt bei möbliertem Wohnraum innerhalb einer Wohnung, die der Vermieter selber nutzt. Ein Vermieter bewohnt einen Teil einer Wohnung selbst, wenn dieser Teil der Wohnung der Führung seines häuslichen Lebens, insbesondere seines Haushalts, dient. Hierfür ist es nicht erforderlich, dass sich der Vermieter ständig in der Wohnung aufhält (LG Berlin GE 80, 160).
http://www.berliner-mieterverein.de/presse/sonstiges…
Wenn er dort also nur Sachen lagert, dürfte das wohl eher nicht der Fall sein.