Kündigungsfrist bei Firmenübernahme

Hallo
angenommen, eine kleine Firma wird von einer grösseren übernommen.
Ein Angestellter war viele Jahre in dieser kleinen Firma beschäftigt.

Was passiert hier bei der Übernahme mit den Kündigungsfristen, wenn ein neuer Vertrag angeboten oder ausgehandelt wird.

Gibt es ggf. durch eine Klausel die Möglichkeit, die alte Kündigungsfrist zu übernehmen, falls diese neu beginnt.

mfg niri

Hallo
angenommen, eine kleine Firma wird von einer grösseren
übernommen.
Ein Angestellter war viele Jahre in dieser kleinen Firma
beschäftigt.

Was passiert hier bei der Übernahme mit den Kündigungsfristen,
wenn ein neuer Vertrag angeboten oder ausgehandelt wird.

Wenn der neue Vertrag schlechter sein sollte, besteht kein Grund, diesen zu unterschreiben, denn…

Gibt es ggf. durch eine Klausel die Möglichkeit, die alte
Kündigungsfrist zu übernehmen, falls diese neu beginnt.

… gem. § 613a BGB
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__613a.html
muß der neue Eigentümer alle rechtlichen Verpflichtungen des alten AG ggü. den AN übernehmen.

mfg niri

&Tschüß
Wolfgang

Hallo
ok ist mir klar das ein schlechterer Vertrag nicht unterschrieben werden muss.

Die Frage ist aber noch, was passiert denn grundsätzlich mit einem neuen Vertrag:

  • erlischt hier die alte Kündigungsfrist automatisch oder
  • hängt das vom Vertrag ab
  • oder ist es wurscht, sie bleibt sowieso bestehen wie in der alten Firma

mfg Werner

Hallo

Das hängt davon ab, ob man im neuen AV andere Kündigungsfristen wirksam vereinbart. Falls die Frage auf die verlängerten Küfristen des BGB § 622 abzielt, dann sei angemerkt, daß die bisherige Betriebszugehörigkeit weiter berücksichtigt wird.

Gruß,
LeoLo