Kündigungsfrist bei fristloser Kündigung?

Hallo allerseits!
Mal eine ganz banale Frage: Wenn ein VM außerordentlich aus wichtigem Grund nach § 543 fristlos kündigt, muss er dann trotzdem eine Frist einräumen? Wenn ja, wie lang muss diese sein? Ich kann mir irgendwie nicht vorstellen, dass ein gekündigter Mieter per sofort (Motto: Pack deine Sachen und geh!) rausgeworfen werden kann.
Um Aufklärung bittet:

Andreas

Fristlos heisst fristlos. In der Praxis wird man dem Mieter allerdings immer ca. 2 bis 4 Wochen Zeit geben bevor man Räumungsklage erhebt.

Man sollte mit dem Vermieter einen Termin vereinbaren, zu dem die Wohnung übergeben werden kann oder ihm einen entsprechenden Termin mitteilen.

Ansonsten läuft man Gefahr, dass der Vermieter Räumungsklage erhebt und man die Gerichts- und Anwaltskosten auch noch zahlen muss.