Kündigungsfrist bei gewerberäumen

Hallo,

Mein Vater hat vor ca. 12 jahren eine eigene Firma gegründet. Mitteilhaber war ein Freund von ihm. Seit 4 Jahren lebt mein Vater aber in Österreich und sein Freund hat die Firma nun alleine. Die Firma steht bei uns auf dem GElände, wo auch unser Wohnhaus steht, die Gewerberäume sind nur vermietet an jenen Herren. Da wir mit diesem aber zur zeit ziemliche Probleme haben, wollen wir ihn so schnell wie möglich raus haben. Nun wollte ich wissen wie lange die Kündigungsfrist bei Gewerberäumen ist.

Liebe Grüße

Kündigungsfrist Gewerbemietvertrag

Die gesetzliche Kündigungsfrist bei Mietverträgen über Gewerberaum bzw. Geschäftsraum beträgt nach § 580 a Abs.2 BGB sowohl für den Mieter als auch für den Vermieter sechs Monate zum Ende eines Kalendervierteljahres (spätestens am dritten Werktag eines Kalendervierteljahres zum Ablauf des nächsten Kalendervierteljahres).

Im Unterschied zum Wohnraummietrecht allerdings darf im Gewerbemietrecht die Laufzeit und die Kündigungsfrist eines Mietvertrages abweichend von der gesetzlichen Regelung zwischen den Mietvertragsparteien frei vereinbart werden.

Hiervon wird in der Praxis auch reger Gebrauch gemacht. Die meisten Mietverträge über Gewerberaum sehen lange Laufzeiten der Mietverhältnisse von 5, 10 oder mehr Jahren vor, in denen die Mietverträge nicht gekündigt werden können.

Auch lange Kündigungsfristen von einem Jahr oder zwei Jahren und/oder automatische Verlängerungen des Mietvertrages um lange Zeiträume, wenn nicht vor Ablauf bestimmter Fristen gekündigt wird, sind bei Gewerbemietverträgen häufig anzutreffen.

Sollten Sie sich über die Kündigungsfrist Ihres Mietvertrages nicht im klaren sein oder Zweifel an der Wirksamkeit der in Ihrem Mietvertrag vereinbarten Kündigungsfrist haben, lassen Sie sich hinsichtlich der Kündigungsmöglichkeiten lieber rechtzeitig durch einen Anwalt beraten. Siehe Google, geht immer

… das ist von Fall zu Fall verschieden und muss im Mietvertrag geregelt sein. Ich habe hier drei Monate auf Quartalsende.

hallo,
schau mal was ich hier gefunden habe!

Kündigungsfrist / Kündigungsfristen bei Gewerberaummietvertrag

Die entsprechende Regelung findet sich in § 580a Abs. 2 BGB.

Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendervierteljahres für den Ablauf des nächsten Kalendervierteljahres zulässig.

Es kann also spätestens am dritten Werktag
a) des Oktober zum 31. März,
b) des Januar zum 30.Juni,
c) des April zum 30.September,
d) des Juli zum 31. Dezember gekündigt werden
k
Achtung:
Im schlechtesten Fall kann die verbleibende Mietzeit also knapp 9 Monate betragen. Beispiel: Der Mieter kündigt am vierten Werktag des Oktober: Das Mietverhältnis endet dann erst am 30. Juni.

http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgem…

ich hoffe das hilft dir weiter

Liebe Grüße

Hallo-
im Gsetzsteht: Kündigung bis zum 3. Werktag eines Quartal mit Wirkung zum Ende des nächsten Quartals.
Entscheidend ist aber der bestehende Mietvertrag - oder aber andere Vereinbarungen, die sich aus der Geschäftsübergabe ergeben - mein Tipp an Dich: wende dich von Anfang an einen einen Fachanwalt!(ich bin keiner)
Viel Glück!