Kündigungsfrist bei Kündigung aus gesundheitlichen Gründen?

Hallo, ich habe eine dringende Frage. Wenn man aus gesundheitlichen gründen kündigt. Muss man dann eine Kündigungsfrist einhalten? Oder kann man fristlos kündigen? Eine Bescheingung eines Arztes liegt in dem Fall vor, dass auf ärztlichen Rat der Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann , da eine verschlechterung der Krankheit befürchtet wird. Danke jetzt schon mal für eure Hilfe!!

Hallo MissScirocco,
leider geht aus Deiner Frage nicht hervor, ob Du Arbeitgeber oder Arbeitnehmer bist.
Als Arbeitgeber darfst Du aus Krankheitsgründen überhaupt nicht kündigen.
Als Arbeitnehmer wärst Du, gelinde gesagt, sehr ungeschickt, wenn Du selbst kündigen würdest. Da gibt es die Möglichkeit, auf Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit zu klagen. In diesem Falle ist der VdK eine heiße Adresse zur effektiven Hilfe. Es gibt bestimmt eine Zweigstelle in Deiner Nähe.
Ich hoffe, dass ich weiterhelfen konnte.
MfG
F. Spitaler

Muss man dann eine
Kündigungsfrist einhalten? Oder kann man fristlos kündigen?
Eine Bescheingung eines Arztes liegt in dem Fall vor, dass auf
ärztlichen Rat der Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann , da
eine verschlechterung der Krankheit befürchtet wird. Danke
jetzt schon mal für eure Hilfe!!

Hallo,

Hallo.es gibt in Deinem Fall nur einen sicheren Weg, im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber kündigen- vielleicht ergibt sich dabei ein geeigneter Arbeitsplatz für Dich. Aber Achtung! Der JOB-Center muss mitspielen, sonst wirst Du gesperrt, kein Segen, keine Unterstützung.
Gute Besserung Miss Scirocco.

Hallo MissScirocco,

mit Kündigungsfristen kenne ich mich nicht aus, aber ich arbeite mit Betriebsärzten zusammen.
Erkundige Dich mal nach dem Betriebsarzt bei Deiner Firma. Das kann schwierig werden: Eigentlich muss jeder Betrieb einen Betriebsarzt haben. Bei kleineren Firmen ist dies üblicherweise ein niedergelassener Arzt mit der Fachrichtung „Betriebsmedizin“ oder „Arbeitsmedizin“. Manche Firmen haben Zentren mit der Wahrnehmung der Betriebsärztlichen Aufgaben beauftrgat, z. B. den BAD oder ähnliches. Der Betriebsarzt ist NICHT für die Vorsorgeuntersuchungen zuständig, sondern berät Unternehmer und Mitarbeiter in allen Fragen rund um den betrieblichen Gesundheitsschutz. Auch die Wiedereingliederung nach Krankheit oder Unfall gehört zu seinen Aufgaben. Er kann in dem Zusammenhang dann mit allen zuständigen Stellen zusammenarbeiten und für den betroffenen Mitarbeiter die beste Lösung finden. es ist manchmal so, dass die behandelnden Ärzte die Arbeit des Patienten nicht kennen und daher berufsunfähig schreiben, obwohl das nicht erforderlich ist, um sich abzusichern. Dort ist ein Betriebarzt der Vermittler, da er die Arbeitsplätze kennt. Leider kennen viele Leute diese Zusammenhänge nicht. Du könntest auch bei der zuständigen Berufsgenossenschaft nachfragen, manchmal kommen die Betriebsärzte auch von dort. Du muss unter Umständen sehr hartnäckig sein, vielleicht meldest Du dich noch einmal, wenn Du nicht weiter kommst. Wenn ich die zuständige Berufsgenossenschaft und die Branche, in der Du arbeitest kenne, kann ich vielleicht heraus finden, wohin du dich genau wenden musst. Das können wir auch per E-Mail machen. Bei Interesse schickst Du mir Deine E-Mail-Adresse, dann können wir die konkreten Daten auf dem Wege erörtern.
Viele Erfolg!

Hallo,
eine fristlose Kündigung ist nur bei groben Vertragsbrüchen oder oder Geschäftschädigendem Verhalten einerseits oder bei Gefahr für Leib und Leben andererseits möglich.
Wenn ein Arbeitnehmer nachhaltig erkrankt und eine so genannte „negative Zukunftsprognose“ aufweist, ist allenfalls eine ordentliche Kündigung (beiderseits) möglich.
Sollten sich die Arbeitsbedingungen dermassen geändert haben das Gefahr für die Gesundheit des AN besteht, ist die Möglichkeit der fristlosen Kündigung gegeben.
Gruß

Hallo!

Tut mir leid, da kann ich nicht weiterhelfen!

Freundliche Grüße

Der Wanderer

Hallo, mit dem Schein des Arztes ist eine Kündigung kein Problem, allerdings wäre in diesem FAll ein Aufhebungsvertrag das bessere Wort dafür. Dafür sind nicht die Kündigungsfristen ausschlaggebend und der Betrien dürfte zustimmen da er ja dann einen kranken Mitarbeiter ohne rechtliche Komplikationen los wird.
MfG
Simone

Hallo Miss Scirocco,
grundsätzlich musst Du vereinbarte Kündigungsfristen auch einhalten. Aber in diesem Fall rede mal mit Deinem Chef, ob Ihr das Arbeitsverhältnis im gegenseitigen Einvernehmen aufhebt.
a) Du kriegst keine Sperre vom Arbeitsamt wegen Eigen-Kündigung (sonst 3 Monate).
b) Du kannst sofort aufhören.
c) Dein Chef riskiert nicht, dass Du Dich bis zum Ende der Frist krank schreiben lässt (denn lt. Arzt bist Du ja wohl in diesem Beruf nicht mehr arbeitsfähig - also Krankschreibung mit Lohnfortzahlung Deines Chefs)
Schubi

Da kann ich leider nicht weiterhelfen
Gruß
Günther

Leider kann ich hier nicht weiter helfen, da mein Wissensgebiet der Arbeitsschutz im Sinne von Unfallverhütung ist.

Vielen Dank für die ausführliche Antwort!
Sie haben mir geholfen.
Viele Grüße!

Vielen Dank für die ausführliche Antwort!
Sie haben mir geholfen.
Viele Grüße!.

Vielen Dank für die ausführliche Antwort!
Sie haben mir geholfen.
Viele Grüße!..

Vielen Dank für die ausführliche Antwort!
Sie haben mir geholfen.
Viele Grüße!..

Vielen Dank für die ausführliche Antwort!
Sie haben mir geholfen.
Viele Grüße!
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Vielen Dank für die ausführliche Antwort!
Sie haben mir geholfen.
Viele Grüße!..