Hallo, seit einiger Zeit liegt meines Wissens die Kündigungsfrist für Mieter bei drei Monaten, egal wie lange man die Wohnung schon gemietet hat. Betrifft diese Neuregelung nur neue Verträge, oder sind damit auch Klauseln in Altverträgen (z. B. 12 Monate Frist nach 10 Jahren Mietdauer) aus der Zeit vor der Neuregelung automatisch hinfällig?
Danke im voraus,
Fritz
Die neue Kündigungsfrist von drei Monaten (für den Mieter) betrifft auch die alten Mietverträge. Der Gesetzgeber wollte damit eine höhere Flexibilität der Mieter erreichen.
Ich kann mich meinem Vorredner nur anschließen!!!
pieter
Hallo Fritz,
schau mal auf nachstehendem Link :
http://www.bmj.bund.de/enid/0,18dc4a305f747263696409…
So einfach wie die beiden „Vorschreiber“ ist es leider nicht immer.
Gruß,
Brigitte
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