Kündigungsfrist bei Minijob mit mündlichem Vertrag

Hallöchen,

ich bin seit dem 15.04.2010 bei einer Firma beschäftigt, ohne schriftlichen Vertrag als Minijobber. Da ich kündigen möchte, würde mich interessieren, wie da die Regelungen sind.
Da ja auch mündliche Verträge bindend sind, muß die Kündigung wohl schriftlich erfolgen.
Eine Probezeit wurde wie gesagt nicht schriftlich festgehalten, daher würde ich mal auf 4 Wochen zum 15. bzw. zum Monatsende schätzen, oder gibts andere Regelungen?

Gruß eure eu4rie

Hallo eu4rie,

vielleicht hilft dir die http://www.minijob-zentrale.de bei deinem Anliegen weiter.

Alles Gute!

Anja

Hey!

Sehe das genau so wie du - § 622 BGB. ein Manteltarifvertrag könnte deine Fristen noch zu deinem Vorteil beeinflussen, aber dass du unter einem Tarifvertrag geführt wirst glaub ich nach der Beschreibung nicht. Andere Bestimmungen sind mir auch nicht bekannt.

VG