Kündigungsfrist bei mündlichem Arbeitsvertrag

Hallo zusammen :smile:

Angenommen jemand arbeitet seit Februar halbtags in einer Tankstelle. Ursprünglich war vorgesehen, dass derjenige Büroarbeit und ein bisschen Kasse macht. Nun wäre es so, dass der AN unter der Woche eine normale Kassenschicht macht (5 Stunden täglich) und samstags die Schichtabrechnungen für den vorangegangenen Tag.
Der AN kommt inzwischen auf ca. 30 Stunden in der Woche, ausgemacht waren 20 Stunden.
Ginge man davon aus, dass der AN kündigen möchte, wie wäre die Kündigungsfrist bei einem mündlichen Arbeitsvertrag ohne vereinbarte Probezeit?
Der Vertrag sollte auch befristet sein auf ein Jahr. Ist das trotz mündlicher Vereinbarung so oder sind mündliche Arbeitsverträge generell unbefristet?

Falls der AN nicht so schnell kündigen könnte, wie wären folgende Dinge geregelt?

Der Urlaubsanspruch: Sagen wir, der AG gewährt einen Urlaub von 18 Tagen im Jahr, was ja schonmal nicht mit dem gesetzlichen Mindesturlaub konform ginge. Wie wäre es, wenn man meistens (aber nicht immer, hin und wieder hätte der AN auch mal 2 Tage am Stück frei) 6 Tage die Woche arbeitet, wieviele Tage Urlaub stehen dem AN dann zu? Und ab wann könnte er diesen Urlaub nehmen (weil das mit der Probezeit ja unklar ist)?

Meine Kolleginnen haben alle 18 Tage!!! Urlaub. Ich bin der Meinung, dass mir mehr als 20 Tage zustehen, weiß aber nicht, wie ich das genau berechnen soll. Klar ist, dass der gesetzliche Mindestanspruch gedeckt sein muss, aber ich arbeite ja meistens 6 Tage in der Woche, allerdings nicht immer, hin und wieder habe ich auch mal 2 Tage am Stück frei.

Was ist mit der Arbeit an Feiertagen, steht dem AN dafür ein Ausgleichstag zu? Sagen wir, der AN hätte beispielsweise am Karfreitag und Ostermontag gearbeitet.

Und wenn man davon ausgeht, dass der AN in der Frühschicht um halb Sechs anfängt zu arbeiten (auf Verlangen des Chefs), damit die Tankstelle bis zur Öffnung um Sechs betriebsbereit ist, wäre der Chef im Recht diese halbe Stunde nicht zu zahlen?
Und nach der Schicht die Viertel bis halbe Stunde, die es zum Kassenabschluss braucht auch nicht?

Ich hoffe, ihr könnt mir ein paar Antworten auf meine rein hypothetischen Fragen geben :smile:

Liebe Grüße
Fia08

Hallo zusammen :smile:

Angenommen jemand arbeitet seit Februar halbtags in einer
Tankstelle. Ursprünglich war vorgesehen, dass derjenige
Büroarbeit und ein bisschen Kasse macht. Nun wäre es so, dass
der AN unter der Woche eine normale Kassenschicht macht (5
Stunden täglich) und samstags die Schichtabrechnungen für den
vorangegangenen Tag.
Der AN kommt inzwischen auf ca. 30 Stunden in der Woche,
ausgemacht waren 20 Stunden.

Ginge man davon aus, dass der AN kündigen möchte, wie wäre die
Kündigungsfrist bei einem mündlichen Arbeitsvertrag ohne
vereinbarte Probezeit?

Hallo,
Befristungsabreden müssen immer schriftlich erfolgen!
Alle Befristungsabreden unterliegen seit dem 01.05.2000 einem zwingenden Schriftformerfordernis, d.h. sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Wird dieses Formerfordernis missachtet, ist die Befristung unwirksam mit der Konsequenz, dass (ungewollt) ein unbefristetes Arbeitsverhältnis besteht. Besonders darauf hinzuweisen ist, dass das Schriftformerfordernis auch dann gilt, wenn ein befristeter Vertrag ausläuft

Da es offensichtlich nur einen mündlichen AV gibt, gibt es keinen befristeten Arbeitsvertrag.

Kündigungsfristen gem. § 622 BGB bei Arbeitsverhältnissen
(1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.

Der Vertrag sollte auch befristet sein auf ein Jahr. Ist das
trotz mündlicher Vereinbarung so oder sind mündliche
Arbeitsverträge generell unbefristet?

Befristete Arbeitsverträge müssen generell schriftlich vereinbart werden.

Falls der AN nicht so schnell kündigen könnte, wie wären
folgende Dinge geregelt?

Der Urlaubsanspruch: Sagen wir, der AG gewährt einen Urlaub
von 18 Tagen im Jahr, was ja schonmal nicht mit dem
gesetzlichen Mindesturlaub konform ginge. Wie wäre es, wenn
man meistens (aber nicht immer, hin und wieder hätte der AN
auch mal 2 Tage am Stück frei) 6 Tage die Woche arbeitet,
wieviele Tage Urlaub stehen dem AN dann zu? Und ab wann könnte
er diesen Urlaub nehmen (weil das mit der Probezeit ja unklar
ist)?

Urlaubsdauer gem. BUrlG
Der gesetzliche Mindesturlaub für AN beträgt 24 Werktage jährlich. Unter Werktagen im Sinne des BUrlG versteht man alle Kalendertage, die nicht Sonn- und gesetzliche Feiertage sind. Das BUrlG geht damit von einer 6-Tage-Woche aus. Arbeitet der AN an weniger Tagen in der Woche, so kann der Urlaub mit Hilfe der nachstehenden Tabelle bestimmt werden:

Arbeitstage pro Woche = Urlaubstage pro Jahr
6-Tage-Woche = 24 Urlaubstage

Meine Kolleginnen haben alle 18 Tage!!! Urlaub. Ich bin der
Meinung, dass mir mehr als 20 Tage zustehen, weiß aber nicht,
wie ich das genau berechnen soll.

Siehe oben, 24 Tage, also 2 Tage pro Monat.

Klar ist, dass der

gesetzliche Mindestanspruch gedeckt sein muss, aber ich
arbeite ja meistens 6 Tage in der Woche, allerdings nicht
immer, hin und wieder habe ich auch mal 2 Tage am Stück frei.

Was ist mit der Arbeit an Feiertagen, steht dem AN dafür ein
Ausgleichstag zu? Sagen wir, der AN hätte beispielsweise am
Karfreitag und Ostermontag gearbeitet.

Was wurde da arbeitsvertraglich geregelt?

Und wenn man davon ausgeht, dass der AN in der Frühschicht um
halb Sechs anfängt zu arbeiten (auf Verlangen des Chefs),
damit die Tankstelle bis zur Öffnung um Sechs betriebsbereit
ist, wäre der Chef im Recht diese halbe Stunde nicht zu
zahlen?

Arbeitszeit muß bezahlt werden, aber in vielen Branchen, auch bei Discountern werden solche „Vorarbeitsstunden“ als Engagement des AN betrachtet; Rechtsanspruch auf Zahlung besteht dennoch.

Und nach der Schicht die Viertel bis halbe Stunde, die es zum
Kassenabschluss braucht auch nicht?

Der Arbeitgeber kann solche „Überstunden“ umgehen, in dem eine Pauschale vereinbart ist, mit der Überstunden abgegolten sind.
Auch dies ist arbeitsvertraglich zu regeln.

Schönen Tag noch.

Ich hoffe, ihr könnt mir ein paar Antworten auf meine rein
hypothetischen Fragen geben :smile:

Liebe Grüße
Fia08

FAQ:1129
Sorry, aber wegen des Verstoßes gegen die FAQ:1129 darf man leider nicht antworten…

Meine Kolleginnen haben alle 18 Tage!!! Urlaub. Ich bin der
Meinung, dass mir mehr als 20 Tage zustehen, weiß aber nicht,
wie ich das genau berechnen soll. Klar ist, dass der
gesetzliche Mindestanspruch gedeckt sein muss, aber ich :arbeite ja meistens 6 Tage in der Woche, allerdings nicht
immer, hin und wieder habe ich auch mal 2 Tage am Stück frei.

Gruß
Guido