Der Arbeitnehmer (AN) hat am 17.11 bei einem Arbeitgeber (AG) angefangen auf Teilzeit (Lohnsteuerkarte) zu arbeiten.
Mündlich wurde lediglich der Stundenlohn ausgemacht.
Nach einer Woche fragt der AN den AG, wann er den Vertrag unterschreiben kann, worauf der AG dem AN versichert, dass der Vertrag spätestens in 2 Tagen vorliegt und unterschrieben werden kann.
Nach 2 Wochen wird dem AN statt eines Vertrags ein Stundenzettel in die Hand gedrückt, wo der AN seine Arbeitsstunden und Datum/Uhrzeit einträgt, wonach abgerechnet wird.
Wäre ein schriftlicher Vertrag zustande gekommen müsste der AG auch die kommenden Feiertage bezahlen (feste Teilzeitkraft). Aufgrund des Stundenzettels und eines mündlichen Vertrags (es wurde nur festgelegt, was der AN für einen Stundenlohn bekommt) würde der AG diesen Umstand umgehen.
Nach 3 Wochen will der AN aufgrund des fehlenden schriftl. Vertrags und allgemeinem Unzufrieden in der Firma und eines besseren Jobangebots dort aufhören und schickt dementsprechend eine Kündigung.
Kann der AG dem AN rechtlich irgendetwas?
Ich habe gelesen, dass der AG dem AN nach 4 Wochen eines mündl. Vertrags diesen schriftlich zur Unterzeichnung vorlegen muss. Würde dies nicht eintreten wäre es ja ein guter Kündigungsgrund für den AN sich vom AG zu trennen. Diese Frist ist bei oben beschriebenen Fall jedoch noch nicht verstrichen, dennoch wird die Kündigung eigentlich damit begründet, da es auf die Feiertage zugeht.
Nochmal zusammen gefasst: AN will sich von AG nach 3 Wochen trennen (fristlos, von jetzt auf morgen), da nur mündl. Vertrag und wahrscheinlich keine Bezahlung der Feiertage.
Arbeitsverträge bedürfen grundsätzlich nicht der Schriftform. Auch mündliche AV sind wirksam. Ist schriftlich keine Kündigungsfrist vereinbart, gilt die gesetzliche Kündigungsfrist des BGBs.
Das Nachweisgesetz verlangt jedoch vom AG eine schriftliche Niederschrift der wesentlichen Vertragsbestandteile innerhalb eines Monats(muß vom AG unterschrieben und dem AN ausgehändigt werden). Ansonsten kann der AG eine Ordnungswidrigkeit begehen und trägt die Beweislast für die arbeitsvertraglichen Bedingungen.
Nichtsdesto trotz ist der mündliche AV wirksam. Ausnahme: es handelt sich um einen befristeten AV.
VG
Der AN möchte aber nun ohne Ankündigung aus dem Arbeitsverhältnis (nach 3 Wochen) ausscheiden und würde dies durch eine schriftliche Kündigung machen.
Hat der AN irgendwelche Strafen wegen Vertragsbruch oder ähnlichem zu befürchten?
Der AG hat den AN, der auf Lohnsteuerkarte arbeitet, bereits nach 3 Wochen immer noch nicht versichert. Der AN hat am 17.11 angefangen, vom AG wurde ihm jedoch zugesagt, dass der AN ab dem 15.12 versichert ist. Kann das eine Begründung für den AN sein fristlos aus dem mündlichen Vertrag zu kommen?
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Der AG hat den AN, der auf Lohnsteuerkarte arbeitet, bereits
nach 3 Wochen immer noch nicht versichert. Der AN hat am 17.11
angefangen, vom AG wurde ihm jedoch zugesagt, dass der AN ab
dem 15.12 versichert ist. Kann das eine Begründung für den AN
sein fristlos aus dem mündlichen Vertrag zu kommen?
Du meinst die Anmeldung zur Sozialversicherung? Woher weißt Du denn, dass der AG Dich noch nicht gemeldet hat? Meist geschieht diese Meldung automatisch mit der ersten Lohnabrechnung. Soweit ich weiß, muß der AG Dich spätestens 6 Wochen nach Beschäftigungsbeginn angemeldet haben.
Also bleibt Dir wohl nur die Möglichkeit einen Aufhebungsvertrag zu machen mit sofortigem Ende - solange der AG damit einverstanden ist oder eine fristgemäße Kündigung gem. § 622 BGB.
Wie Du schon geschrieben hast, braucht man für die fristlose Kündigung einen speziellen, außergewöhnlichen Grund.
VG