Kündigungsfrist bei nicht vorhandenem Arbeitsvertr

Person A ist bei einem Arbeitgeber angestellt, allerdings wurde nie ein Arbeitsvertrag unterschrieben. Welche Kündigungsfrist muss A einhalten?

Danke im voraus!

die Gesetzlichen
§ 622 BGB

http://dejure.org/gesetze/BGB/622.html

Gruß

Stefan

Vielen Dank!

Hatte dies zwar auch gelesen, wollte nur sicher gehen. Da Arbeitgeber von A gesagt hat, dass eine Kündigungsfrist von 3 Monaten vorliegt.

Gruß Sandra

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Hallo Sansibar,

Hatte dies zwar auch gelesen, wollte nur sicher gehen. Da
Arbeitgeber von A gesagt hat, dass eine Kündigungsfrist von 3
Monaten vorliegt.

Es besteht durchaus noch die Möglichkeit, dass ein Tarifvertrag gilt (z.B. ein allgemeinverbindlicher), der anderes regeln könnte.

Eine Liste der allgemeinverbindlichen TV findet man u.a. in der FAQ:1989

MfG

ich denke, dass ein TV nicht greift, da auch die Gehälter nicht dementsprechend ausgerichtet sind. Bei dem Arbeitgeber von A handelt es sich um eine kleine Agentur mit nur wenig Mitarbeitern. Wenn Arbeitsverträge ausgestellt werden, dann auch nur allgemeine. So gehe ich davon aus, dass A nur eine einmonatige Kündigungsfrist hat.
Vielen Dank für die Infos!

Gruß

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So gehe ich davon aus, dass A nur eine
einmonatige Kündigungsfrist hat.

Also als Arbeitnehmer ganz genau genommen dann eine 4-wöchige und zwar zum 15. oder Monatsende. 4 Wochen sind nicht 1 Monat.

MfG

Ist denn MÜNDLICH etwas vereinbart?
Hi!

Längere Kündigungsfristen als im 622 BGB können im Arbeitsvertrag vereinbart sein.

Ein Arbeitsvertrag muss aber NICHT schriftlich geschlossen werden (bis auf wenige Ausnahmen), weshalb eine Frist von 3 Monaten verbindlich sein kann, wenn sie mündlich vereinbart ist!

LG
Guido

Mündlich wurde nichts vereinbart. Der Arbeitgeber von A sprach nur einmal davon, dass eigentlich ja eine Kündigungsfrist von 3 Monaten bestünde, als das Thema Kündigung zur Sprache kam. Aber bei Einstellung wurde nichts genaueres diesbezüglich abgesprochen. Somit gilt dann die gesetzliche Kündigungsfrist von 4 Wochen, oder?

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Das ist für A noch besser. Danke!

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Tarifvertrag

Es besteht durchaus noch die Möglichkeit, dass ein
Tarifvertrag gilt (z.B. ein allgemeinverbindlicher), der
anderes regeln könnte.

ich denke, dass ein TV nicht greift, da auch die Gehälter
nicht dementsprechend ausgerichtet sind. Bei dem Arbeitgeber
von A handelt es sich um eine kleine Agentur mit nur wenig
Mitarbeitern.

Ein als allgemeingültig erklärter Tarifvertrag gilt wie ein Gesetz zwangsweise für die Tätigkeit!

Gruß

Stefan

Hi!

Klar, dann gilt die gesetzliche KüFri.

War nur ein Einwurf, den ich nicht unbeachtet lassen wollte.

LG
Guido