A) Kann ich meinen Resturlaub von meiner Kündigungsfrist
abziehen? So
wie ich es jetzt getan habe?
Grundsätzlich reduziert der Urlausanspruch die Anwesenheits-/Arbeitspflicht, aber nicht die Kündigungsfrist. Aber wenn Sie durch Urlaub eh nicht da wären, könnte man den Arbeitgeber ja vielleicht auch zu einem Auflösungsvertrag bewegen (wobei Auflösung von was, wenn kein AV vorhanden ist???)
B) Wenn nicht, was kann mir schlimmsten Falls passieren?
Im Regelfall wäre hier ja von Abmahnung, fristloser Kündigung oder ähnlichen Sanktionen auszugehen, die in Ihrem Fall aber wenig Sinn machen, weil Sie eh weg sind/wollen. Ob hier auch so etwas wie Schadenersatz in Frage kommt, kann ich nicht sagen. Ich bin mir auch nicht sicher, ob Sie rechtswirksam ein zweites Vollzeitarbeitsverhältnis eingehen könnten. Wir haben aktuell einen Fall gehabt, in dem wir jemandem im Urlaub geringfügig (also als Nebentätigkeit) beschäftigt haben und erst nach Ablauf der Kündigungszeit einen Arbeitsvertrag geschlossen haben. Die gearbeiteten Mehrstunden wurden dann übertragen. Vielleicht ist das auch eine Möglichkeit
PS: Meine Arbeit kann und wird in Krankheit
oder Urlaub von meinem Arbeitskollege übernommen.
Dann könnte/müsste es dem Arbeitgeber eigentlich auch egal sein, ob er Sie 14 Tage früher aus dem Vertrag lässt oder nicht.
Manchmal hilft einfach fragen und verhandeln.
Ich wünsche Ihnen viel Glück!