Kündigungsfrist bei Resturlaub / Folgen?

Hallo

Hab ein kleines problem. Und zwar:
Ich bin in einer mittelst. Spedition seit über 5 Jahren ohne AV
beschäftigt. Jetzt ich ein super Angebot für einen anderen Job
bekommen und auch gleich zugesagt.
Blöd jetzt, ich habe meine Kündigung 15.10. getätigt.
Ich weiß ich habe 4 Wochen Kündigungsfrist. Hab aber noch 15 Tage
Resturlaub. Und meine neue Arbeit beginnt schon am 02.11.
A) Kann ich meinen Resturlaub von meiner Kündigungsfrist abziehen? So
wie ich es jetzt getan habe?
B) Wenn nicht, was kann mir schlimmsten Falls passieren?

PS: Meine Arbeit kann und wird in Krankheit oder Urlaub von meinem
Arbeitskollege übernommen.

Viieeeelen Dank für eure Hilfe im Voraus.

Hmm. Wie ich das sehe endet dein jetziges Arbeitsverhältnis
In 4 Wochen nach gestern.
Du kannst sicherlich die restutlaubstage frei
Nehmen, aber dein arb Verhältnis endet nicht
Früher.
Du müsst mit 1 ag reden. Der jetzige, ob er dich rauslaesst oder der
Neue, ob du später beginnen kannst.
2 Verträge geht schlecht. Schonmal wegen Steuer et.

A) Kann ich meinen Resturlaub von meiner Kündigungsfrist
abziehen? So
wie ich es jetzt getan habe?

Grundsätzlich reduziert der Urlausanspruch die Anwesenheits-/Arbeitspflicht, aber nicht die Kündigungsfrist. Aber wenn Sie durch Urlaub eh nicht da wären, könnte man den Arbeitgeber ja vielleicht auch zu einem Auflösungsvertrag bewegen (wobei Auflösung von was, wenn kein AV vorhanden ist???)

B) Wenn nicht, was kann mir schlimmsten Falls passieren?

Im Regelfall wäre hier ja von Abmahnung, fristloser Kündigung oder ähnlichen Sanktionen auszugehen, die in Ihrem Fall aber wenig Sinn machen, weil Sie eh weg sind/wollen. Ob hier auch so etwas wie Schadenersatz in Frage kommt, kann ich nicht sagen. Ich bin mir auch nicht sicher, ob Sie rechtswirksam ein zweites Vollzeitarbeitsverhältnis eingehen könnten. Wir haben aktuell einen Fall gehabt, in dem wir jemandem im Urlaub geringfügig (also als Nebentätigkeit) beschäftigt haben und erst nach Ablauf der Kündigungszeit einen Arbeitsvertrag geschlossen haben. Die gearbeiteten Mehrstunden wurden dann übertragen. Vielleicht ist das auch eine Möglichkeit

PS: Meine Arbeit kann und wird in Krankheit
oder Urlaub von meinem Arbeitskollege übernommen.

Dann könnte/müsste es dem Arbeitgeber eigentlich auch egal sein, ob er Sie 14 Tage früher aus dem Vertrag lässt oder nicht.
Manchmal hilft einfach fragen und verhandeln.
Ich wünsche Ihnen viel Glück!

Also, meine Kündigung ist durch.
Ich muss nur noch klären ob wir auch einen Auflösungsvertrag machen können, was ja von Vorteil wäre denke ich, oder ?!?!

Aber viieeeln Dank für die Antworten. Waren mir echt eine Hilfe!!!

Es freut mich, das ich helfen konnte.
Grundsätzlich gilt:
Auflösungsverträge sind immer dann sinnvoll bzw. nötig, wenn man sich mit einer Kündigung außerhalb der Kündigungsfristen bewegt. Eigentlich kann nämlich sonst eine Kündigung nicht ausgesprochen und vom Arbeitgeber angenommen werden, insofern ist es eigentlich die einzige rechtlich saubere Möglichkeit.
Gruß und viel Glück auf der neuen Arbeitsstelle!