Guten Tag,
Folgendes Problem: In der Wohnung gibt es Nässe und folglich auch Schimmel, vor allem im Schlafzimmer. Der Vermieter hat versucht, das Problem zu lösen, indem er im Schlafzimmer eine Bodenleiste entfernt und die Aussenwand neu tapeziert und gestrichen hat. Leider ist immer noch im Schlafzimmer der Boden nass und es schimmelt unter dem PVC.
Frage: Kann nun die Kündigungsfrist von 3 Monaten verkürzt werden?
Vielen Dank für die Antworten
Wenn der Vermieter nicht beweisen kann, dass der Schimmel durch falsches Lüften entstanden ist – er trägt die Beweislast – und die Kündigung wegen des Mangels, den er ja hätte beseitigen können und bereits vorhandener Gesundheitsprobleme erfolgte, ist sie fristlos wirksam. Folglich kann er dann auch keine Mieten mehr verlangen.
Amtsgericht Flensburg Aktenzeichen 63 C 246/95 Fristlose Kündigung des Mietvertrages bei Schimmelbefall in erheblichem Umfang.
du musst NUR nachweisen können das der Vermieter deinen AUFforderungen den schimmel zu beseitigen NICHT nachgekommen ist. (zeugen) am besten wäre es wenn du das schriftlich getan hättest.
mach dem vermieter klar das man im zweifelsfall nachweisen kann WOHER bzw. wodurch der schimmel herkommt.
Hallo
Folgendes Problem: In der Wohnung gibt es Nässe und folglich
auch Schimmel, vor allem im Schlafzimmer.
Das kann verschiedene Ursachen haben, z.B. bauliche Mängel oder Fehler beim Lüften und/oder Heizen.
Der Vermieter hat versucht, das Problem zu lösen, indem er im Schlafzimmer eine
Bodenleiste entfernt und die Aussenwand neu tapeziert und
gestrichen hat.
Damit dürfte die übermäßige Feuchtigkeit wohl nicht dauerhaft beseitigt worden sein.
Frage: Kann nun die Kündigungsfrist von 3 Monaten verkürzt
werden?
Da bin ich leider überfragt, da ich mich im rechtlichen Bereich (Miet- und Baurecht) nicht auskenne.
Alles Gute
Martin
Guten Tag,
das ist eine Rechtsfrage und liegt außerhalb unseres Fachbereichs.
MfG
A. Bellmann