Kündigungsfrist bei Schuppen im Nebengebäude

Guten Tag,

wie sieht die Kündigungsfrist bei im Mietvertrag unter Individualvereinbarung aufgeführt: Das der Schuppen im Nebengebäude solange mitzubenutzt werden kann, bis der Vermieter den Schuppen selber braucht. Wie lange ist hierfür die Kündigungsfrist, wenn es überhaupt eine gibt? Der Schuppen wurde freiwillige, unendgeldliche Überlassen.

Hi, da das eine Individualvereinbarung ist und der Schuppen nicht mit der Wohnung vermietet wurde, wird das dieselbe Gültigkeit wie bei Garagenvermietung haben.
Hier: http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/g1/garage… nachlesen.
MfG ramses90