kündigungsfrist bei untermiete

Hallo
Meine Tochter mietete ein Zimmer (12m²) in einer Wohnung/3er – WG
Fläche der Wohnung 90m²

Es war verabredet, das
• Sie den Hauptmietvertrag (Hauptmieterin ist die Mutter einer WG-mitbewohnerin)zur Kenntnis bekommt
• Das Zimmer in renoviertem Zustand übergeben wird
• Kaltmiete für die 12m²: 270m²/ Nebenkosten: 60€
(Im Untermietvertrag steht 90m²)

Die Wohnung wurde zum 01.10. bezogen

Es stellte sich heraus, dass das Zimmer erst noch renoviert werden mußte. Weiterhin war die Nutzung des Wohnzimmers kaum möglich, Die vermietete Fläche reduzierte sich also auf die 12m²

Nun hat meine Tochter sich eine andere Wohnung gesucht und in der Annahme gekündigt, einen Nachmieter zu stellen.
Nach ihrer Kündigung, die sie bereits vor 1monat ankündigte, wurde sie damit konfrontiert, das die beiden Hauptmieter ebenfalls entschieden haben, zum 01.02.11 umzuziehen und sie deshalb keinen Nachmieter suchen könnte
Nun meine Frage:
Ist soetwas zulässig?

Den Hauptmietvertrag haben wir bis heute nicht gesehen.
Ich neige dazu, zunächst die Mietzahlungen einzustellen.

Hallo,
erst einmal in einer WG haften alle immer Gesamtschuldnerisch, Verträge macht man, damit sich alle daran halten. Wenn nun die Absprachen gegenüber Ihrer Tochter nicht eingehalten wurden und keine Einsicht in den Hauptvertrag gewährt wird, ist das eine Vertragsverletzung. Sicherheitshalber würde ich mich bei der Verbraucherzentrale (geringe Kosten) rückversichern. Viel Glück und Grüße