Liebe Forumsmitglieder,
angenommen, A hat zur gewerblichen Nutzung ein Zimmer in einem Ladenlokal als Untermieter gemietet. Es gibt allerdings keinen Mietvertrag und die Miete wurde monatlich bar bezahlt. Muss A eine Kündigungsfrist einhalten, wenn er aus diesem Raum ausziehen will?
Mit vielem Dank im voraus für Euere Antworten
verrbleibe ich mit herzlichen Grüßen
Euere
Suwal
angenommen, A hat zur gewerblichen Nutzung ein Zimmer in einem
Ladenlokal als Untermieter gemietet. Es gibt allerdings keinen
Mietvertrag und die Miete wurde monatlich bar bezahlt. Muss A
eine Kündigungsfrist einhalten, wenn er aus diesem Raum
ausziehen will?
Ja, auch hier kann ein mündlicher Mietvertrag geschlossen werden. Wenn nichts anderes vereinbart wurde regelt der § 580a Abs.2 BGB die Kündigungsfristen:
Bei einem Mietverhältnis über Geschäftsräume ist die ordentliche Kündigung spätestens am dritten Werktag eines Kalendervierteljahres zum Ablauf des nächsten Kalendervierteljahrs zulässig.