Kündigungsfrist bei Untermiete in Ladenlokal

Liebe Forumsmitglieder,
angenommen, A hat zur gewerblichen Nutzung ein Zimmer in einem Ladenlokal als Untermieter gemietet. Es gibt allerdings keinen Mietvertrag und die Miete wurde monatlich bar bezahlt. Muss A eine Kündigungsfrist einhalten, wenn er aus diesem Raum ausziehen will?

Mit vielem Dank im voraus für Euere Antworten
verrbleibe ich mit herzlichen Grüßen
Euere
Suwal

Hallo Suwal,

angenommen, A hat zur gewerblichen Nutzung ein Zimmer in einem
Ladenlokal als Untermieter gemietet. Es gibt allerdings keinen
Mietvertrag und die Miete wurde monatlich bar bezahlt. Muss A
eine Kündigungsfrist einhalten, wenn er aus diesem Raum
ausziehen will?

Ja, auch hier kann ein mündlicher Mietvertrag geschlossen werden. Wenn nichts anderes vereinbart wurde regelt der § 580a Abs.2 BGB die Kündigungsfristen:

Bei einem Mietverhältnis über Geschäftsräume ist die ordentliche Kündigung spätestens am dritten Werktag eines Kalendervierteljahres zum Ablauf des nächsten Kalendervierteljahrs zulässig.

Gruß

Joschi

Lieber Joschi,

vielen dank für Deine Antwort, die mir schon weitergeholfen hat.

Mit vielen Grüßen
Deine
Suwal