Kündigungsfrist bei Untermietverträgen

Hallo,

Vermieter X hat mit Mieter Y einen Untermietvertrag ab 1.7.08 abgeschlossen.
Dieser wurde auf unbestimmte Zeit geschlossen und am 17.6.08 unterschrieben.
Nun meine Fragen:

  1. Kann man von einem Mietvertrag noch innerhalb von 2Wochen zurücktreten?
  2. Wie lange beläuft sich die rechtliche Kündigungsfrist, wenn man X Y kündigen will?
  3. Wäre Ruf-Schädigung ein Grund für eine Kündigung? Was sind weitere Gründe für eine ordentliche Kündigung?

Vielen Dank für eure Bemühungen

X

die Kündigungsfristen eines Untermietvertrages sind in der Regel 14 Tage, d. h. ein Rücktritt wie oben geschildert kann auch durch eine Kündigung realisiert werden. Außerdem hat man als Untervermieter das Recht den Untermieter jederzeit ordentlich ohne Begründung zu kündigen, deswegen ist im Falle der Rufschädigung der Untermieter innerhalb der o. g. frist kündbar. mfg