wenn der Vermieter eines 2-Familienhauses sein Haus verkaufen möchte, welche Kündigungsfrist hat er dann gegenüber dem Mieter, wenn der Vertrag im Jahr 2006 abgeschlossen worden ist.
Folgende Punkte sind noch interessant:
kann/muss der Vermieter dem Mieter eine selbst gekaufte Küche teilweise ersetzen?
Die Wohnung wurde dem Mieter von einem Makler vermittelt, haben die Mieter Anspruch auf Schadenersatz, da sie nicht damit rechnen konnten, nach vielleicht max. 3 Jahren wieder ausziehen zu müssen?
wenn der Vermieter eines 2-Familienhauses sein Haus verkaufen
möchte, welche Kündigungsfrist hat er dann gegenüber dem
Mieter, wenn der Vertrag im Jahr 2006 abgeschlossen worden
ist.
die, die im Vertrag vereinbart wurden. Allerdings ist der Verkauf eines Hauses kein berechtigter Grund für eine Kündigung.
Folgende Punkte sind noch interessant:
kann/muss der Vermieter dem Mieter eine selbst gekaufte
Küche teilweise ersetzen?
Nein.
Die Wohnung wurde dem Mieter von einem Makler vermittelt,
haben die Mieter Anspruch auf Schadenersatz, da sie nicht
damit rechnen konnten, nach vielleicht max. 3 Jahren wieder
ausziehen zu müssen?
wenn der Vermieter eines 2-Familienhauses sein Haus verkaufen
möchte, welche Kündigungsfrist hat er dann gegenüber dem
Mieter, wenn der Vertrag im Jahr 2006 abgeschlossen worden
ist.
die, die im Vertrag vereinbart wurden. Allerdings ist der
Verkauf eines Hauses kein berechtigter Grund für eine
Kündigung.
„Berechtigte Kündigung“ (?), was bedeutet das genau, gelten hier die gesetzlichen drei Monate oder andere?
Folgende Punkte sind noch interessant:
kann/muss der Vermieter dem Mieter eine selbst gekaufte
Küche teilweise ersetzen?
Nein.
Die Wohnung wurde dem Mieter von einem Makler vermittelt,
haben die Mieter Anspruch auf Schadenersatz, da sie nicht
damit rechnen konnten, nach vielleicht max. 3 Jahren wieder
ausziehen zu müssen?
die, die im Vertrag vereinbart wurden. Allerdings ist der
Verkauf eines Hauses kein berechtigter Grund für eine
Kündigung.
„Berechtigte Kündigung“ (?), was bedeutet das genau, gelten
hier die gesetzlichen drei Monate oder andere?
http://bundesrecht.juris.de/bgb/__573.html
Wenn ein berechtigter Grund für die Kündigung vorliegt, gelten drei Monate. Hausverkauf wird, wie gesagt, im Allgemeinen nicht als berechtigter Grund akzeptiert.
Einem konkreten VM würde ich raten, sich konkret beraten zu lassen. Je nach Fallkonstellation gibt es da noch Sonderregeln, z.B. diese: http://bundesrecht.juris.de/bgb/__573a.html