Kündigungsfrist bei Verkauf des Hauses durch Verm

Hallo WWW Experten,

wenn der Vermieter eines 2-Familienhauses sein Haus verkaufen möchte, welche Kündigungsfrist hat er dann gegenüber dem Mieter, wenn der Vertrag im Jahr 2006 abgeschlossen worden ist.

Folgende Punkte sind noch interessant:

  • kann/muss der Vermieter dem Mieter eine selbst gekaufte Küche teilweise ersetzen?
  • Die Wohnung wurde dem Mieter von einem Makler vermittelt, haben die Mieter Anspruch auf Schadenersatz, da sie nicht damit rechnen konnten, nach vielleicht max. 3 Jahren wieder ausziehen zu müssen?

Vielen Dank im Voraus!

Hallo,

wenn der Vermieter eines 2-Familienhauses sein Haus verkaufen
möchte, welche Kündigungsfrist hat er dann gegenüber dem
Mieter, wenn der Vertrag im Jahr 2006 abgeschlossen worden
ist.

die, die im Vertrag vereinbart wurden. Allerdings ist der Verkauf eines Hauses kein berechtigter Grund für eine Kündigung.

Folgende Punkte sind noch interessant:

  • kann/muss der Vermieter dem Mieter eine selbst gekaufte
    Küche teilweise ersetzen?

Nein.

  • Die Wohnung wurde dem Mieter von einem Makler vermittelt,
    haben die Mieter Anspruch auf Schadenersatz, da sie nicht
    damit rechnen konnten, nach vielleicht max. 3 Jahren wieder
    ausziehen zu müssen?

Nein.

Vielen Dank im Voraus!

Bitte

Gruß

S.J.

Hallo,

wenn der Vermieter eines 2-Familienhauses sein Haus verkaufen
möchte, welche Kündigungsfrist hat er dann gegenüber dem
Mieter, wenn der Vertrag im Jahr 2006 abgeschlossen worden
ist.

die, die im Vertrag vereinbart wurden. Allerdings ist der
Verkauf eines Hauses kein berechtigter Grund für eine
Kündigung.

„Berechtigte Kündigung“ (?), was bedeutet das genau, gelten hier die gesetzlichen drei Monate oder andere?

Folgende Punkte sind noch interessant:

  • kann/muss der Vermieter dem Mieter eine selbst gekaufte
    Küche teilweise ersetzen?

Nein.

  • Die Wohnung wurde dem Mieter von einem Makler vermittelt,
    haben die Mieter Anspruch auf Schadenersatz, da sie nicht
    damit rechnen konnten, nach vielleicht max. 3 Jahren wieder
    ausziehen zu müssen?

Nein.

Vielen Dank im Voraus!

Bitte

Gruß

S.J.

Danke
S.R.

Hi,

die, die im Vertrag vereinbart wurden. Allerdings ist der
Verkauf eines Hauses kein berechtigter Grund für eine
Kündigung.

„Berechtigte Kündigung“ (?), was bedeutet das genau, gelten
hier die gesetzlichen drei Monate oder andere?

http://bundesrecht.juris.de/bgb/__573.html
Wenn ein berechtigter Grund für die Kündigung vorliegt, gelten drei Monate. Hausverkauf wird, wie gesagt, im Allgemeinen nicht als berechtigter Grund akzeptiert.
Einem konkreten VM würde ich raten, sich konkret beraten zu lassen. Je nach Fallkonstellation gibt es da noch Sonderregeln, z.B. diese: http://bundesrecht.juris.de/bgb/__573a.html

Gruß Stefan

Wenn ein berechtigter Grund für die Kündigung vorliegt, gelten
drei Monate.

Nein Es gibt diese drei Monatsregel nicht für den Vermieter.

Es gelten Vereinbarungen im Mietvertrag bzw. Regelung im BGB

Gruß n.

Hallo,

Wenn ein berechtigter Grund für die Kündigung vorliegt, gelten
drei Monate.

Nein Es gibt diese drei Monatsregel nicht für den Vermieter.
Es gelten Vereinbarungen im Mietvertrag bzw. Regelung im BGB

ich habe gefunden: http://dejure.org/gesetze/BGB/573c.html
Vor allem aber gilt:
http://dejure.org/gesetze/BGB/573.html
Gruß
loderunner (ianal)

Wenn ein berechtigter Grund für die Kündigung vorliegt, gelten
drei Monate.

Nein Es gibt diese drei Monatsregel nicht für den Vermieter.

Wieso?

Es gelten Vereinbarungen im Mietvertrag bzw. Regelung im BGB

Eben. Und dort lese ich drei Monate: http://dejure.org/gesetze/BGB/573c.html
Und ich habe keinerlei Anahltspunkte für eine abweichende Regelung im MV…

Gruß Stefan