Kündigungsfrist bei Verkauf Eigentumswohnung

Hallo,

Welche Kündigungsfristen gelten eigentlich nach dem neuen Mietrecht, wenn eine vermietete Eigentumswohnung verkauft wird? Kann der neue Käufer auf Eigenbedarf pochen? Es handelt sich hierbei NICHT um eine Umwandlung von Mietwohnung in Eigentumswohnung, das ist schon vor etlichen Jahren passiert.

Weiß jemand hierzu was?

Gruß, Mike

Hallo Mike und DoDo,

Welche Kündigungsfristen gelten eigentlich nach dem neuen
Mietrecht, wenn eine vermietete Eigentumswohnung verkauft
wird?

Meines Wissens nach gilt immer noch die alte Formulierung:

Kauf bricht Miete nicht. Soll hießen, der bisher bestehende Mietvertrag wird durch den Kauf nicht aufgelöst/aufgekündigt.

Kann der neue Käufer auf Eigenbedarf pochen?

Klar, kann er, wenn er den Eigenbedarf nachweisen kann. Auch ein bestehender Eigentümer kann jederzeit auf Eigenbedarf „pochen“ = kündigen, wenn die rechtlichen Voraussetzungen gegeben sind.

Gruß Klaus

Hallo,

Welche Kündigungsfristen gelten eigentlich nach dem neuen
Mietrecht, wenn eine vermietete Eigentumswohnung verkauft
wird?

Mietzeit bis 5 Jahre drei Monate, Mietzeit bis 8 Jahre sechs Monate Mietzeit über 8 Jahre neun Monate.

Kann der neue Käufer auf Eigenbedarf pochen? Es handelt

sich hierbei NICHT um eine Umwandlung von Mietwohnung in
Eigentumswohnung, das ist schon vor etlichen Jahren passiert.

Die Eigenbedarfskündigung muss begründet werden. Es muss in der Kündigung angegeben werden, wer in die Wohnung einziehen will (hier ist der Einziehende namentlich zu nennen) und es muss, wenn der Mieter darauf besteht, die Frage beantwortet werden, ob der Eigentümer noch weitere Wohnungen hat, wann er einer dieser Wohnungen zuletzt vermietet hat und weshalb er nicht ggfls. in eine der anderen vermieteten Wohnungen einziehen will.

Gruss Günter

Weiß jemand hierzu was?

Gruß, Mike