im Allgemeinen hat der Normalbürger eine Reihe von Verträgen mit jeweiligen Kündigungsfristen, Versicherungen, Handyverträge, Mietvertrag etc… Angenommen der Vertragskunde ist krankheits- oder unfallbedingt nicht mehr in der Lage sich selbst vorzustehen, und er erhält einen gerichtlich bestimmten Vormund.
Ein Handyvertrag mit zweijähriger Vertragsdauer wird hier sinnlos und spätestens und der Gerichtsvollzieher kommt nichts ins Pflegeheim um ausstehnde Kosten einzutreiben.
Wie verhält es sich hier mit Kündigungsfristen von Verträgen?
Wie muss ein gesetzlicher Vormund vorgehen?
im Allgemeinen hat der Normalbürger eine Reihe von Verträgen
mit jeweiligen Kündigungsfristen, Versicherungen,
Handyverträge, Mietvertrag etc… Angenommen der Vertragskunde
ist krankheits- oder unfallbedingt nicht mehr in der Lage sich
selbst vorzustehen, und er erhält einen gerichtlich bestimmten
Vormund.
Hallo,
Vormund gibt es nur noch für Minderjährige. Bei Erwachsenen gibt es die Betreuung. Das übrigens schon seit 1992! Bei Bestellung des Betreuer entscheidet das Gericht i.d.R. auch, ob ein „Einwilligungsvorbehalt“ dazu kommt oder nicht. Nur wenn dies dazu kommt, bedarf der betreute zu Rechtsgeschäften der Einwilligung. Ansonsten kann er Rechtsgeschäfte abschließen wie jeder andere Erwachsene… Da hier der Verkehrsschutz höher wiegt, müssen Verträge normal gekündigt werden und laufen ggf. die Mindesvertragslaufzeiten weiter. Nur weil der Betreute betreut wird, hat er ja nicht gleich kein Interesse an Handy & Co. und kann es auch weiter bezahlen. Der Fall ist m.E. auch nicht mit Minderjährigen vergleichbar, wo der Minderjährigenschutz immer dem Verkehrsschutz vor geht.
in Ergänzung zu der vollkommen richtigen Antwort noch diese Hinweise: Ich vertrete regelmäßig eine Berufsbetreuuerin und ihre Betreuten. Da habe ich es ständig mit unüberlegt geschlossenen Verträgen oder nicht finanzierbaren Verträgen der Betreuten zu tun, die diese gerne wieder los werden wollen, oder wo es darum geht, die ständigen Besuche des GV zu beenden. Unabhängig davon, dass natürlich auch Betreute Kündigungsfristen einhalten müssen, stößt man glücklicherweise in der weit überwiegenden Zahl der Fälle in so einer Situation auf verständnisvolle Beteiligte auf der anderen Seite. D.h. das anwaltliche Schreiben mit der Mitteilung der Umstände uns insbesondere der Zahlungsunfähigkeit reicht üblicherweise aus, um die Dinge recht schnell zum Ende zu bekommen und ggf. für aufgelaufene Kosten eine vergleichsweise Regelung zu finden.
D.h. wenn ein Handy- oder Zeitschriftenabo-Vertrag nicht so geschlossen wurde, dass der Betreute ihn auch tatsächlich bei reiflicher Überlegung wollte (und auch in der Lage ist, diesen zu bezahlen), dann sollte man sich von der rein rechtlichen Thematik nicht abhalten lassen, es trotzdem mit einen freundlichen aber verbindlichen Schreiben zu versuchen, die Dinge zu regeln. Schließlich ist ja auch kein Unternehmen daran interessiert einen Vertrag aufrecht zu erhalten und in diesem Rahmen weiter zu leisten, wenn klar ist, dass keine Zahlungen erfolgen werden (z.B. weil der Betreute ohnehin von Sozialhilfe lebt und noch weitere Schulden abzutragen hat).
Gruß vom Wiz
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